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Home » Pflanzenreste verbrennen verboten – Bußgeld droht
Deutschland

Pflanzenreste verbrennen verboten – Bußgeld droht

By zeit-heute.deMärz 10, 20262 Mins Read
Pflanzenreste verbrennen verboten – Bußgeld droht
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Pflanzenreste im Frühjahr

Darf man Gartenabfälle in Berlin verbrennen?


10.03.2026 – 10:20 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Pflanzenreste werden aus einem Beet entfernt (Archivbild): Gartenabfälle sollten auf den Kompost oder in einen der Laubsäcke der BSR. (Quelle: IMAGO/Inga Erhan/imago)

Im Frühling räumen viele Berliner ihren Garten auf. Da stellt sich die Frage: wohin mit dem Laub und den Pflanzenresten? Diese Regeln gelten.

Der Frühling ist da, und mit ihm kommt für viele Berliner auch die Gartenarbeit. Laub aus dem Herbst, abgestorbene Äste, alter Strauchschnitt – all das sammelt sich über den Winter an. Aber wohin mit dem ganzen Grünzeug, das sich angesammelt hat?

Viele Gartenbesitzer greifen dabei zu einer Methode, die vertraut und praktisch wirkt: ein kleines Feuer, hinein mit dem Gartenabfall. Doch genau das ist ein Fehler – und zwar einer, der teuer werden kann.

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist in Berlin unzulässig. Nach Angaben der Umwelt- und Naturschutzämter in den Bezirken können Verstöße nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Betroffen sind Laub, Rasen-, Strauch- und Baumschnitt sowie vergleichbare Abfälle. Wer sich über die Regeln hinwegsetzt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 150 bis zu 5.000 Euro.

Das Verbot wird mit dem Schutz der Berliner Luft begründet. Das Verbrennen von Gartenabfällen könne die Feinstaubbelastung erhöhen. Besonders problematisch sei dies bei austauscharmen Wetterlagen mit geringen Windbewegungen, kalter Bodenluft und warmer Luft darüber. Feinstaub könne gesundheitliche Probleme verursachen – vor allem bei Personen mit Atemwegserkrankungen oder anderen Vorerkrankungen.

Für Lagerfeuer gelten allerdings andere Regeln. Grundsätzlich sind sie in Berlin nicht verboten.

Als zulässige Alternativen zur Verbrennung von Gartenabfällen nennt das Umwelt- und Naturschutzamt Steglitz-Zehlendorf die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück. Richtig zusammengesetzter und gut durchlüfteter Kompost liefere nährstoffreichen Humus und vermeide Geruchsbelästigungen für Nachbarn.

Zudem bietet die Berliner Stadtreinigung (BSR) Laubsäcke zur Entsorgung an. Ein Sack kostet fünf Euro. Die befüllten Laubsäcke kann man einfach verschlossen an den Straßenrand stellen, die BSR holt die Laubsäcke ab. Die Entsorgung ist in der Gebühr inbegriffen. Wer die Säcke selbst zum Recyclinghof bringt, bekommt pro Sack zwei Euro zurück.

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