Wolfsangriff in Brandenburg
Mädchen schwer verletzt – Frau rückt in Fokus der Ermittlungen
Aktualisiert am 29.10.2026 – 11:26 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Mädchen wird in einem Tierpark in Brandenburg von einem Wolf angegriffen. Laut Landkreis befanden sich auch andere Kinder in Gefahr.
Nach der Wolfsattacke auf ein achtjähriges Mädchen in einem Wildpark in Brandenburg hat die Polizei Ermittlungen gegen eine Mitarbeiterin des Tierparks eingeleitet. Wie eine Sprecherin t-online bestätigte, besteht ein Anfangsverdacht auf „fahrlässige Körperverletzung“. Die Frau war zu dem Unfallzeitpunkt alleine mit den Kindern in dem Gehege. Zunächst hatte die „Bild“ berichtet.
Der Angriff geschah am Mittwochmorgen. Der Vorfall ereignete sich laut Landkreis im Rahmen eines Tierpflegetags für Kinder in der Polarwolfanlage des Wildparks Johannismühle. Das Kind musste schwer verletzt per Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht werden. Vier Personen wurden zudem durch die Notfallseelsorge betreut, drei von ihnen sind laut der Pressemitteilung Kinder.
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Bereits zuvor waren neue Details zu dem Vorfall bekannt geworden. Wie der Landkreis Teltow-Fläming in einer Pressemitteilung erklärte, ereignete sich der Angriff während einer Wolfs-Tränkung. Die Tierpflegerin habe schnell reagiert und so zwei weitere Mädchen geschützt.
Im Video | Hier ist der Wolf wieder heimisch geworden
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Wolfsangriff in Brandenburg: Anlage mehrfach Kontrolliert
Bei Ermittlungen soll jetzt geklärt werden, wie es zu dem Vorfall kommen konnte. Wie der Landkreis schreibt, gibt es den Wildpark bereits seit 30 Jahren. Bei früheren Kontrollen seien mitunter Mängel festgestellt worden, diese seien durch die Betreiber aber behoben worden.
Bei einer Kontrolle am 23. Juli 2025 seien „keine sicherheitsrelevanten Mängel an Zäunen oder Einfriedungen“ dokumentiert worden – auch bei einer Teilkontrolle am 19. März 2026 sei nichts Relevantes beanstandet worden. Wie der Wildpark angibt, wurden die sicherheitsrelevanten Zäune jeden Morgen kontrolliert.
Der Landkreis will nun die Sicherheitsvorgaben und die betrieblichen Abläufe im Wildpark überprüfen. Eine Wiedereröffnung der Einrichtung erfolgt erst nach Freigabe durch die zuständige Behörde, wie es hieß. Das Veterinäramt will auch eine tierschutzrechtliche Kontrolle im Wildpark durchführen.










