Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Historische Automarke aus Italien kehrt mit SUV aus China zurück

Historische Automarke aus Italien kehrt mit SUV aus China zurück

Juni 2, 2026
Hasan Ismaik macht den „Löwen“ offenbar Hoffnung

Hasan Ismaik macht den „Löwen“ offenbar Hoffnung

Juni 2, 2026
Klimaschutz ist «Überlebensfrage der Menschheit»

Klimaschutz ist «Überlebensfrage der Menschheit»

Juni 2, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Netflix darf Abo-Kündigung nicht an Restguthaben koppeln
Digital

Netflix darf Abo-Kündigung nicht an Restguthaben koppeln

By zeit-heute.deApril 17, 20262 Mins Read
Netflix darf Abo-Kündigung nicht an Restguthaben koppeln
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Verbraucherrecht

BGH kippt Netflix-Klausel – das ändert sich für Kunden


17.04.2026 – 15:07 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Netflix-Logo auf einem Fernseher: Geschenkkarten dürfen Abos nicht mehr verlängern. (Quelle: photothek/imago)

Eine Netflix-Klausel konnte Kunden unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 39 Monate an das Abo binden. Der BGH hat diese nun gekippt.

Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel aus den Geschäftsbedingungen von Netflix für unwirksam erklärt. Demnach darf der Streamingdienst eine Kündigung nicht mit der Begründung verzögern, dass auf dem Kundenkonto noch Guthaben aus einer vorausbezahlten Geschenkkarte liegt.

Die beanstandete Regelung sah vor, dass eine Kündigung erst wirksam wird, sobald das Restguthaben aufgebraucht ist. Da Netflix-Abomodelle bei 4,99 Euro im Monat beginnen und Gutscheinkarten zwischen 25 und 200 Euro kosten, hätte sich das Vertragsende im Extremfall um 39 Monate verschieben können.

Juristisch drehte sich das Verfahren um eine Grundsatzfrage: Handelt es sich bei einem Streamingvertrag um einen Dienst- oder um einen Mietvertrag? Für Mietverträge gilt die gesetzliche Begrenzung nicht, die Dienstverträge auf zwei Jahre beschränkt. Das Kammergericht Berlin hatte die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) im Juli 2025 abgewiesen und Netflix als Vermieter eingestuft.

Der III. Zivilsenat in Karlsruhe sah das anders. Netflix schulde eine Tätigkeit, die über das bloße Bereitstellen eines Produkts hinausgehe, und erbringe damit einen Dienst. Folglich verstoße die Klausel gegen die monatliche Kündigungsfrist, die das Bürgerliche Gesetzbuch für Dienstverhältnisse vorsieht (Aktenzeichen III ZR 152/25).

„Verbraucher im Vertrag festzuhalten, bis das Guthaben der Geschenkkarte oder des Gutscheins aufgebraucht ist, war rechtswidrig“, sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop nach dem Urteil. Der Bundesgerichtshof kritisierte zudem, dass Kunden unter der bisherigen Regelung keine Möglichkeit hatten, ihr Abo zwischenzeitlich zu pausieren und das Restguthaben später zu nutzen.

Netflix konnte dem Urteil zufolge keine sachlichen Gründe für die Klausel vorbringen. Das Interesse des Unternehmens, Restbeträge nicht dauerhaft auf Kundenkonten liegenzulassen, wog nach Auffassung der Richter nicht schwer genug.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Wie KI jahrhundertealte Codes aus Archiven entschlüsselt

Wie KI jahrhundertealte Codes aus Archiven entschlüsselt

Claude bleibt friedlich, Grok eskaliert

Claude bleibt friedlich, Grok eskaliert

Apple behebt nervigen Ladefehler beim iPhone

Apple behebt nervigen Ladefehler beim iPhone

Taucher findet unveröffentlichte Google-Watch im Meer

Taucher findet unveröffentlichte Google-Watch im Meer

O2 Telefónica gibt Abschaltungs-Termin bekannt

O2 Telefónica gibt Abschaltungs-Termin bekannt

Klage gegen Sam Altman und OpenAI – Anthropic will an die Börse

Klage gegen Sam Altman und OpenAI – Anthropic will an die Börse

Telegram ohne Handynummer: So bleiben Sie anonym

Telegram ohne Handynummer: So bleiben Sie anonym

Wie funktioniert das? Einfach erklärt

Wie funktioniert das? Einfach erklärt

Fotos vom Android-Handy auf iPhone übertragen in wenigen Schritten

Fotos vom Android-Handy auf iPhone übertragen in wenigen Schritten

Redakteurfavoriten
Hasan Ismaik macht den „Löwen“ offenbar Hoffnung

Hasan Ismaik macht den „Löwen“ offenbar Hoffnung

Juni 2, 2026
Klimaschutz ist «Überlebensfrage der Menschheit»

Klimaschutz ist «Überlebensfrage der Menschheit»

Juni 2, 2026
Harry Kane gibt Einblick in Verhältnis zu Thomas Tuchel

Harry Kane gibt Einblick in Verhältnis zu Thomas Tuchel

Juni 2, 2026
Neue Gaskraftwerke gegen Dunkelflaute: Kampf um die Wahrheit

Neue Gaskraftwerke gegen Dunkelflaute: Kampf um die Wahrheit

Juni 2, 2026
Neueste
Anwalt Schertz rechnet mit Regisseur ab

Anwalt Schertz rechnet mit Regisseur ab

Juni 2, 2026
Wiesn-Maß teuer wie nie – wichtige Marke nicht gerissen

Wiesn-Maß teuer wie nie – wichtige Marke nicht gerissen

Juni 2, 2026
Symptome bei Älteren erkennen – oft übersehen

Symptome bei Älteren erkennen – oft übersehen

Juni 2, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.