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Home » Anwalt Schertz rechnet mit Regisseur ab
Unterhaltung

Anwalt Schertz rechnet mit Regisseur ab

By zeit-heute.deJuni 2, 20263 Mins Read
Anwalt Schertz rechnet mit Regisseur ab
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„Erneut keine Verantwortung übernommen“

Nastassja Kinskis Anwalt rechnet mit Wim Wenders ab

02.06.2026 – 18:31 UhrLesedauer: 5 Min.

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Nastassja Kinski und Wim Wenders: Im Laufe ihrer Karrieren arbeiteten sie mehrfach zusammen. (Quelle: VISTAPRESS / Lana Yassi via www.imago-images.de)

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Seit Tagen debattiert die Filmbranche über diesen Fall. Christian Schertz, der Anwalt von Schauspielerin Kinski, will klagen, falls Wenders eine Nacktszene nicht entfernt.

Im Streit um eine Nacktszene mit der damals 13-jährigen Nastassja Kinski in Wim Wenders‘ Film „Falsche Bewegung“ (1975) läuft die Zeit: Kinskis Anwalt Christian Schertz hat eine Klage angekündigt, sollte Wenders die Szene nicht kurzfristig entfernen. Was folgt nun? Und: Wie sollte man mit umstrittenem Filmerbe umgehen? Einige Fragen und Antworten.

Wenders hatte beim Deutschen Filmpreis gesagt, er würde die Szene „heute nie mehr so machen“. Seinem damaligen jungen Ich könne er aber keinen Vorwurf machen. Er habe einen Film in seiner Zeit gemacht. Doch es ergebe sich eine Frage, die alle Filmschaffenden angehe: „Wie geht man mit Filmerbe um?“ Wenders bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte.

Was will Kinskis Anwalt unternehmen?

Kinskis Anwalt Schertz kritisiert Wenders‘ Rede als Versuch, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen. „Tatsächlich hat er damit erneut keine Verantwortung übernommen, nur er allein kann das Problem lösen. Er ist der Regisseur, es ist sein Film. Es geht hier also nicht um Zensur oder cancel culture, so wie er es in seiner Rede andeutete“.

Wim Wenders: Er nahm bei der Verleihung des Deutschen Filmpreises eine Ehrenauszeichnung entgegen.Vergrößern des Bildes
Wim Wenders: Er nahm bei der Verleihung des Deutschen Filmpreises eine Ehrenauszeichnung entgegen. (Quelle: Christoph Soeder)

Da Wenders ein persönliches Gespräch mit Kinski zu der Szene laut Schertz „bereits seit Jahren verweigert“, kündigt der Anwalt den Übergang zu formalen juristischen Schritten an. Man werde noch die laufende Woche abwarten, ob es eine Reaktion auf die jüngste öffentliche Debatte gibt. „Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen“, sagt er und begründet dies mit der Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Kind.

Um welche Szene geht es eigentlich?

„Falsche Bewegung“ (1975) dreht sich um den Schriftsteller Wilhelm, der sich auf eine Reise durch Deutschland begibt. Währenddessen trifft er auf verschiedene Weggefährten, darunter eine Schauspielerin und eine stumme Artistin namens Mignon – gespielt von Kinski. Als sie zusammen in einem verlassenen Haus einkehren, schleicht Wilhelm nachts durch den dunklen Flur. Doch statt im Zimmer der Schauspielerin, die auf ihn wartet, landet er bei Mignon.

In der rund zweiminütigen Szene sieht man, wie ein weiblicher Körper auf einem Bett liegt. Wilhelm zieht sich aus und legt sich nur mit einer Unterhose bekleidet auf ihn. Als er das Licht anknipst, schaut er in Mignons Gesicht. Erst ohrfeigt er sie, dann streichelt er ihr Gesicht. Kinski trägt in dieser Szene lediglich eine Unterhose, ihr Oberkörper ist entblößt. Später wird angedeutet, dass es zwischen Wilhelm und Mignon zu sexuellen Handlungen gekommen ist.

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