Streit mit Kraftwerk
Nach 27 Jahren: Teilsieg für Moses Pelham vor Gericht
03.09.2026 – 11:28 UhrLesedauer: 2 Min.
Zwei Sekunden Musik, fast drei Jahrzehnte Streit: Der BGH hat nun ein Urteil gesprochen. Doch der Fall ist damit noch nicht abgeschlossen.
Seit 1999 beschäftigt ein zwei Sekunden langer Musikschnipsel Gerichte in ganz Deutschland und Europa. Immer wieder landete der Fall vor dem Bundesgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erneut entschieden.
Der erste Zivilsenat hat geurteilt, dass Hip-Hop-Produzent Moses Pelham die kurze Tonsequenz aus dem Kraftwerk-Stück „Metall auf Metall“ seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 als sogenanntes Pastiche verwenden darf. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg. Abgeschlossen ist der jahrzehntelange Rechtsstreit damit aber noch nicht.
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Im Kern dreht sich der Streit um eine grundsätzliche Frage: Wann darf man Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken ohne Erlaubnis übernehmen? Das EU-Recht sieht dafür bestimmte Ausnahmen vor, darunter Zitat, Parodie, Karikatur und eben den Pastiche. Seit dem 7. Juni 2021, als entsprechendes EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, gilt die Übernahme der Tonsequenz durch Moses Pelham als zulässig.
Der Vorsitzende Richter Thomas Koch erläuterte, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen: Entscheidend sei, dass all jene, denen das ursprüngliche Werk bekannt ist, die Entnahme einzelner Elemente erkennen könnten. Das sei im vorliegenden Fall gegeben. Ob die Erschaffer des neuen Werks dies ursprünglich beabsichtigt hätten, spiele dabei keine Rolle.
Richter erkennt „künstlerischen und kreativen Dialog“
Koch führte zudem aus, dass die Tonsequenz von elektronischer Musik in ein anderes Genre überführt worden sei, nämlich in den Hip-Hop. Damit habe ein „künstlerischer und kreativer Dialog“ stattgefunden, der ein Kriterium für ein Pastiche sei.
Für einen früheren Zeitraum hatte das Oberlandesgericht Hamburg den Klägern bereits recht gegeben: Für rund 18,5 Jahre können sie Schadenersatz geltend machen. Dieser Punkt war beim jüngsten BGH-Verfahren nicht mehr Gegenstand. Für die Zeit ab dem 7. Juni 2021 wies das Oberlandesgericht die Klage hingegen ab, was der Bundesgerichtshof nun bestätigte.
Vollständig beendet ist der Rechtsstreit dennoch nicht. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die den Zeitraum von 2002 bis 2021 betrifft. Eine Entscheidung in diesem Verfahren wird noch im Jahr 2026 angestrebt.











