Bizarre Idee
Dieb bittet Polizei bei Tat um Hilfe
Aktualisiert am 09.03.2026 – 15:18 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein junger Mann will einen E-Scooter stehlen. Als das nicht klappt, wendet er sich kurzerhand an die Polizei.
Ein 18-Jähriger hat am Samstag gegen 19 Uhr in Heide die Polizei unter einem Vorwand um Hilfe beim Diebstahl eines E-Scooters gebeten. Das teilte die zuständige Polizeidirektion Itzehoe in Schleswig-Holstein am Montag mit.
Der 18-Jährige habe die Polizei zunächst verständigt, um selbst einen Diebstahl zu melden. Laut seinen Aussagen hatte er seinen E-Scooter am Bahnhof der Kleinstadt abgestellt und angeschlossen. Als er dann wieder zurückgekommen sei, habe der Lenker des Rollers gefehlt. „Er erklärte den Kollegen daraufhin, dass er deshalb vermutet, dass jemand den E-Scooter habe klauen wollen“, sagte ein Polizeisprecher t-online.
Während die Beamten den Sachverhalt aufnahmen, soll der Mann die Polizisten gebeten haben, das Schloss aufzubrechen und ihm den E-Scooter auszuhändigen. Doch die Überprüfung des Kennzeichens habe die Beamten stutzig gemacht.
„Zwar muss der Versicherungsnehmer, also die Person, die bei der Überprüfung des Kennzeichens im System auftaucht, nicht die gleiche sein wie der Besitzer, doch normalerweise gibt es hier Überschneidungen. Zum Beispiel beim Nachnamen beider Menschen oder der Adresse“, führte er aus. „Es gab Auffälligkeiten, die nicht ganz plausibel waren“, erklärte der Sprecher.
Weitere Ermittlungen hätten dann ergeben, dass der E-Scooter einem 17-Jährigen gehört. Nach aktuellem Ermittlungsstand hatte der 18-Jährige vor seinem Anruf bei der Polizei erfolglos versucht, das Schloss aufzubrechen und den E-Scooter zu stehlen. Als ihm dies offenbar nicht gelang, habe er darauf gehofft, „dass die Beamten das Schloss für ihn aufbrechen und er den E-Scooter auf diesem Weg an sich nehmen könnte“, hieß es in einer Mitteilung der Behörden.
Der 18-Jährige habe die Tat gestanden, erklärte der Sprecher t-online. Nun laufe gegen ihn ein Strafverfahren wegen versuchten, besonders schweren Diebstahls und des Vortäuschens einer Straftat, erklärten die Behörden abschließend.










