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Home » Kommission für kompletten Umbau des Sozialstaats
Politik

Kommission für kompletten Umbau des Sozialstaats

Von zeit-heute.deJanuar 26, 20263 Min Gelesen
Kommission für kompletten Umbau des Sozialstaats
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Kommission für kompletten Umbau des Sozialstaats

Sozialreformen

Kommission für kompletten Umbau des Sozialstaats

Aktualisiert am 26.01.2026 – 19:41 UhrLesedauer: 2 Min.

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Die Sozialstaatskommission soll ihren Bericht an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben. (Archivfoto) (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/dpa-bilder)

Union und SPD wollen den Sozialstaat umkrempeln. Im Stillen überlegten sich Bund, Länder und Kommunen ein Konzept. Jetzt sind die Empfehlungen ihrer Kommission da – und die haben es in sich.

Die Bundesregierung will mit den Ländern und Kommunen den Sozialstaat in Deutschland komplett umbauen. Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammengeführt werden. Das geht aus dem 50-seitigen Entwurf für „Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform“ hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Auch „Bild“ und die „Süddeutsche Zeitung“ berichteten darüber.

Die Kommission aus Vertretern von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden schlägt „einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt“ vor. Die steuerfinanzierten Sozialleistungen sollen in einem neuen einheitlichen Leistungssystem zusammengeführt werden. Durch die Zusammenlegung von Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld verspricht sich das Gremium verlässliche Unterstützung und einfachere Verwaltung.

Für jede und jeden soll es nur eine Anlaufstelle geben – die Jobcenter für erwerbsfähige und die Sozialämter der Kommunen für nicht-erwerbsfähige Personen. Aus bislang vier Behörden sollen so zwei werden. Heute müssen Bürgerinnen und Bürger oft mehrere Anträge für Unterstützung stellen. Eine völlige Zusammenlegung der Leistungsverwaltung wäre aus Sicht der Kommission gut, würde aber eine Grundgesetzänderung notwendig machen. Bei den konkreten Leistungen soll es laut Kommission zu keinen Schlechterstellungen kommen.

Die Leistungen sollen schneller und einfacher zugänglich werden. Leistungen sollen stärker pauschaliert werden, eine Pflicht zum Vorhalten von Belegen soll umfangreiche einzelne Nachweispflichten ersetzen. Das Kindergeld soll laut den Empfehlungen künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden.

Die „konsequente Digitalisierung“ ist als zentraler Hebel für schlanke Vorgänge vorgesehen. Die Kommissionsmitglieder erhoffen sich „einen digitalen Neustart des Sozialstaats“. So soll ein zentrales Anlauf‑ und Service‑Portal digitale Antragstellung ermöglichen.

„Durch die einheitliche Erfassung von Daten entfällt das lästige Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln, und die Verfahren werden zum Beispiel durch Pauschalierungen, verlängerte Bewilligungsfristen und vereinfachte Nachweisverfahren deutlich schlanker“, verspricht das Gremium. Auch die öffentlichen Finanzen und der Arbeitsmarkt sollten profitieren. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Sozialstaatskommission geeinigt.

Zudem soll dem Entwurf zufolge für mehr Arbeitsanreize gesorgt werden. Heute – so ein seit Langem beklagter Missstand – lohnt sich für einige Betroffene eine Ausweitung der Beschäftigung nicht. Mit weniger Arbeit bekommen sie unterm Strich mehr aus den verschiedenen Leistungen heraus. Künftig sollen die Entzugsraten so abgestimmt werden, dass sich mehr Arbeit auch mehr lohnt.

Insgesamt legt die Kommission 26 Empfehlungen für vier Handlungsfelder vor – auch für „systemändernde Reformen“. Bei der Umsetzung soll aufs Tempo gedrückt werden. Zahlreiche der Maßnahmen seien bereits durch Ausschöpfung des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens schnell zu verwirklichen. Für einige der vorgeschlagenen Lösungswege seien allerdings Änderungen des Grundgesetzes Voraussetzung. Bund, Länder und Kommunen rufen die Kommissionsmitglieder zu Entschlossenheit auf, „hier gemeinsam einen Neustart beherzt anzugehen“.

Im Einzelnen sollen die zuständigen Bundesministerien nach einer Prüfung der Vorschläge einen Zeitplan zur Umsetzung vorlegen. Bis Mitte 2027 sollen erste Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein, bei weiteren bald darauf der Abschluss folgen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im November im Bundestag ein „neues Sozialstaatsmodell“ und „umfassende Entscheidungen“ angekündigt, die für Jahre und Jahrzehnte bestandskräftig sein sollten.

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