Gesetzeslage erklärt
Kartoffeln umsonst vom Bauern? So funktioniert es
Aktualisiert am 12.09.2026 – 07:32 UhrLesedauer: 2 Min.

Lebensmittel sind teuer geworden. Umso schöner ist es, wenn man das eine oder andere kostenlos mitnehmen kann. Das geht unter Umständen bei Kartoffeln.
Nicht jeder hat die Möglichkeit, Kartoffeln im eigenen Garten oder auf dem Balkon anzubauen. Um trotzdem günstig an die leckere Knolle zu kommen, kann sich das Stoppeln lohnen.
Was ist Stoppeln?
Bauern ernten die Kartoffeln in der Regel maschinell. Dabei werden die Knollen von der Erntemaschine aufgesammelt und über verschiedene Raster befördert. So wird verhindert, dass versehentlich aufgelesene Steine, große Erdklumpen und anderer Unrat im Erntetrog landen.
Sie werden aussortiert und fallen auf das Feld zurück. Doch nicht nur Unerwünschtes wird so ausgesiebt. Auch kleinere Kartoffeln fallen durch das Raster und landen wieder auf dem Acker.
Da der Landwirt meist nicht die Kapazität hat, diese kleineren Kartoffeln per Hand vom Feld aufzusammeln, bietet er teilweise an, dass andere diese kostenlos mitnehmen können. Das wird als Stoppeln bezeichnet.
Ist Stoppeln illegal?
Bevor Sie Stoppeln gehen, sollten Sie unbedingt den Landwirt fragen, ob er das auf seinem Feld genehmigt. Gehen Sie ohne Erlaubnis auf das Feld und sammeln die Kartoffeln auf, kann das als Diebstahl geahndet werden.
Denn bei dem Acker handelt es sich um ein privates Grundstück, dessen Eigentümer der Landwirt ist. Alles, was sich auf der Fläche befindet – wie beispielsweise die Kartoffeln –, zählt zum Besitz des Landwirts.
Sammeln Sie also ohne zu fragen einfach die Kartoffeln vom Acker auf, begehen Sie einen Diebstahl (§ 242 Strafgesetzbuch). Daraus ergibt sich ein Schadensanspruch für den Landwirt (§ 823 Absatz 1,2 Bürgerliches Gesetzbuch).
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wem der Acker gehört, können Sie sich beim nächstgelegenen Hof erkundigen.
Mehr Wissen
Stoppeln ist nur auf bereits abgeernteten Äckern erlaubt. Das Herausziehen von Kartoffelpflanzen und somit das selbstständige Ernten der Knollen kann ebenfalls als eine Straftat angesehen werden. Das fällt dann unter Mundraub (§ 242 „Diebstahl“ Strafgesetzbuch).
Wird illegales Stoppeln bestraft?
Ja. Stoppeln gilt als Mundraub, also Diebstahl. Es kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Wie hoch die Geldstrafe ausfällt, hängt unter anderem von der Menge des gestohlenen Gutes ab.











