
Prozessauftakt in Sachsen
Tödlicher Kuss in der JVA Leipzig: Häftling stirbt
11.12.2025 – 15:20 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Kuss in einem Leipziger Gefängnis hat für einen Insassen fatale Folgen. Jetzt steht seine damalige Freundin vor Gericht.
In der Justizvollzugsanstalt Leipzig ist Anfang des Jahres ein Häftling durch eine Überdosis Drogen ums Leben gekommen. Mitte des Monats muss sich seine damalige Partnerin vor Gericht verantworten. Der Frau drohen bis zu 15 Jahre Haft, sagte Johann Jagenlauf, Sprecher des Landgerichts Leipzig, t-online. Zuerst berichtete das Portal „Tag24“.
Der 23-Jährige saß wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz im Gefängnis. Am 2. Januar besuchte ihn seine Partnerin. Zuvor soll er sie gebeten haben, ihm Crystal Meth hineinzuschmuggeln, schilderte Jagenlauf. Das Päckchen mit den Drogen brachte sie demnach unentdeckt mit in den Besuchsraum. „Dort soll sie ihrem Partner die Drogen im Rahmen eines Kusses – also von Mund zu Mund – zugeschoben haben“, erklärte der Sprecher.
Im Magen angekommen, hatte das Päckchen tödliche Folgen: „Es hat sich ein Stück von der Verpackung gelöst. Die Betäubungsmittel sind daraufhin im Körper gelandet“, so der Sprecher. „Das war zu viel für den Verstorbenen.“
Sein gesundheitlicher Zustand habe sich nach der Übergabe über mehrere Stunden verschlechtert. Zwar soll der Zellengenosse des Mannes versucht haben, ihn dazu zu bewegen, Vollzugsbeamte und einen Arzt zu alarmieren, doch der Häftling soll das aus Angst vor Konsequenzen für sich und seine Freundin verhindert haben. Erst als sich der Gesundheitszustand rapide verschlechterte, soll der Mitinsasse gehandelt haben. „Aber da war es bereits zu spät“, so Jagenlauf. Medizinische Maßnahmen sprachen nicht mehr an, der Mann verstarb am 3. Januar.
Das Gefängnis zog aus dem Vorfall Konsequenzen. Laut einem Sprecher der Justizvollzugsanstalt Leipzig wurden die Besuchsregelungen aufgrund des Todes geprüft und im Detail angepasst.
Seine damalige Partnerin muss sich jetzt vor Gericht verantworten. Der Vorwurf lautet „Abgabe von Betäubungsmitteln, die leichtfertig den Tod einer anderen Person verursacht haben“, so Jagenlauf. Der Prozessauftakt vor dem Landgericht Leipzig ist für den 18. Dezember geplant.










