
Prozessbeginn in Belgien
Frau sperrte Ehemann im Chihuahua-Zwinger ein
12.12.2025 – 03:37 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Frau soll ihren Ehemann in Belgien über Monate gequält, eingesperrt und schwer verletzt haben. Jetzt steht sie wegen schwerer Misshandlung vor Gericht.
Eine 47-jährige Frau aus Belgien steht seit Dienstag vor Gericht, weil sie ihren Ehemann über Monate hinweg gefoltert und eingesperrt haben soll. Der Mann war im März 2025 barfuß, unterernährt und verletzt aus einem Hundezwinger geflohen und hatte Nachbarn um Hilfe gebeten. Die Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre Haft für die Angeklagte Anna V.
Laut Anklage hatte die Frau ihren Mann mehrfach mit Gegenständen geschlagen, eingeschlossen und ihm Nahrung und Pflege verweigert. Er musste barfuß mit Desinfektionsmittel die Hinterlassenschaften von rund 60 Chihuahuas entfernen. Zur Überwachung installierte die Frau eine Kamera – laut Anklage habe es sich um „pure Sklaverei“ gehandelt.
Der Mann sei mehrfach seiner Freiheit beraubt worden, unter anderem durch Einsperren im Gartenhaus, im Zwinger und im Keller, hieß es vor Gericht. Zwei Wochen vor seiner Flucht habe ihn die Angeklagte mit kochendem Wasser übergossen. Ein Nachbar erkannte ihn trotz seines schlechten Zustands und informierte die Polizei.
Die Frau versuchte laut Anklage zunächst, den Vorfall herunterzuspielen und gab an, ihr Mann sei depressiv. Erst als sie in der Rettung den schwer verletzten Mann aufforderte zu schweigen, griffen die Sanitäter ein. Die Polizei nahm sie daraufhin fest.
Während der Ermittlungen wurden mehrere Videos sichergestellt, auf denen die Frau ihre Taten filmte und dabei lachte. Der Anwalt des Opfers sprach von einem Jahr schwerer Misshandlungen, die sein Mandant nur knapp überlebt habe. Er fordert eine vorläufige Entschädigung von 10.000 Euro.
Die Angeklagte gab laut Staatsanwaltschaft einige Taten zu, versuchte jedoch vieles zu relativieren. Ihre Anwältin erklärte, ihre Mandantin sei heute eine völlig andere Person und habe psychologische Hilfe in Anspruch genommen. Das Urteil steht noch aus.











