So sei es nicht richtig, dass das Land verpflichtet sei, alles zu tun, um den Wal zu retten. Eine solche Pflicht bestehe nicht. Das Grundgesetz verpflichte den Staat zwar zum Schutz der Tiere, dies sei aber eine Staatszielbestimmung und begründe keine konkrete Handlungspflicht im Einzelfall. „Auch aus Tierschutz- und Artenschutzrecht gibt es keine Handlungspflicht bei Wildtieren in der Wildnis.“
Auch sei nicht richtig, dass es ein Verstoß gegen den Tierschutz sei, wenn nichts unternommen werde. Backhaus: „Es ist verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Das bedeutet: Ein Eingreifen ist nur zulässig, wenn es dem Tier tatsächlich hilft.“ Maßnahmen ohne Erfolgsaussicht, die zusätzliches Leid verursachten, seien rechtswidrig.
Auch das deutsche Staatsoberhaupt will sich über den gestrandeten Buckelwal informieren. Im Rahmen eines ohnehin geplanten Besuchs des Ozeaneums in Stralsund plant Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Donnerstag einen Austausch mit Experten über den Wal, wie das Bundespräsidialamt mitteilte.
Steinmeier führt seine Amtsgeschäfte diese Woche drei Tage lang von Stralsund aus als 18. Station der Reihe Ortszeit Deutschland, mit der der Bundespräsident Eindrücke abseits der Metropolen sammeln will.
Dazu sind in und um Stralsund Gespräche und Besuche verschiedener Einrichtungen geplant. Zum Abschluss soll Steinmeier am letzten Tag nach einem Rundgang durch das Ozeaneum dort engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus Mecklenburg-Vorpommern den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verleihen. Das Ozeaneum ist einer der Museumsstandorte der Stiftung Deutsches Meeresmuseum, deren Experten eng in die Bewertung der Lage des gestrandeten Wals eingebunden sind.










