Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Zschäpe will Haftentlassung – Anhörung in München

Zschäpe will Haftentlassung – Anhörung in München

August 27, 2026
Uefa bereitet Strafanzeige gegen Fifa-Boss Infantino vor

Uefa bereitet Strafanzeige gegen Fifa-Boss Infantino vor

August 27, 2026
Jeder fünfte Versicherte nutzt sie

Jeder fünfte Versicherte nutzt sie

August 27, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Gericht wertet Stich auf Arbeitsweg als Dienstunfall
Wirtschaft

Gericht wertet Stich auf Arbeitsweg als Dienstunfall

By zeit-heute.deMai 28, 20262 Mins Read
Gericht wertet Stich auf Arbeitsweg als Dienstunfall
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Aktuelles Urteil

Bienenstich auf Arbeitsweg gilt als Dienstunfall

28.05.2026 – 10:53 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Honigbiene bei der Arbeit: Der Zusammenstoß von Menschen mit Insekten ist einem Urteil zufolge unvermeidbar und fällt folglich unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. (Quelle: IMAGO/Vladimir Smirnov/imago)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Der Stich einer Biene ist schmerzhaft. Geschieht dies auf dem Weg zur Arbeit, handelt es sich um einen Arbeitsunfall, stellte nun ein Gericht klar.

Kann ein auf dem Arbeitsweg erlittener Bienenstich ein Arbeitsunfall sein? Ja, zeigt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW, auf die das Onlineportal „beck-aktuell.de“ hinweist. Denn ein solches Szenario gehört dem Gericht zufolge zu den Gefahren des allgemeinen Verkehrs, weshalb der Schutz greife – und zwar ganz gleich, welches Verkehrsmittel genutzt wird. (Az.: 1 A 868/22)

In dem konkreten Fall hatte ein Beamter seinen rund 20 Kilometer langen täglichen Dienstweg mit dem Fahrrad zurückgelegt. An einem Sommermorgen verfing sich dabei eine Biene in seiner Kleidung und stach ihn. Der Beamte wollte den Stich daraufhin als Dienst- beziehungsweise Wegeunfall geltend machen. Der Dienstherr des Mannes lehnte das zunächst ab. Er argumentierte: Der Mann habe das Fahrrad hauptsächlich aus sportlichen Gründen verwendet. Der Unfall falle somit in die private Sphäre des Mannes und sei nicht als Dienstunfall zu werten.

Wahl des Verkehrsmittels steht Beschäftigten frei

Das OVG aber verneinte, dass dadurch der Zusammenhang mit dem Dienstweg entfallen soll. Durch die Wahl des Fahrrads seien keine Risiken entstanden, die nicht auch bei anderen Verkehrsmitteln hätten auftreten können. Gründe, warum der Unfall nicht als Dienstausfall zu werten sei, erkannte das Gericht nicht. Damit der Dienstunfallschutz greift, genügt es, wenn die wesentliche Ursache des Wegs beruflich bedingt ist.

Beschäftigten steht es dabei nach Ansicht des Gerichts frei, das Verkehrsmittel zu wählen, solange es sich in einem vernünftigen Rahmen bewegt. In diesem Fall könne dem Beamten nicht vorgeworfen werden, ein erhöhtes Risiko in Kauf genommen zu haben – weder aufgrund der Wetterlage noch aufgrund der Geländebeschaffenheit oder Kleidung des Mannes. Darum habe der Dienstherr alle Gefahren zu tragen, die mit dem allgemeinen Verkehr zusammenhängen – also auch die Gefahr eines Insektenstichs. Der Mann hat somit grundsätzlich Anspruch auf die beamtenrechtliche Unfallfürsorge.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Jeder fünfte Versicherte nutzt sie

Jeder fünfte Versicherte nutzt sie

Möbelhersteller Gruber Polstermöbel meldet Pleite an

Möbelhersteller Gruber Polstermöbel meldet Pleite an

So hoch ist die deutsche Altersrente im Schnitt

So hoch ist die deutsche Altersrente im Schnitt

Hebammen atmen nach neuem Vertrag auf

Hebammen atmen nach neuem Vertrag auf

Regierung räumt Risiken bei 4-Jahre-Regel ein

Regierung räumt Risiken bei 4-Jahre-Regel ein

Betrieb endet Ende September – Marke soll bleiben

Betrieb endet Ende September – Marke soll bleiben

Lidl, Kaufland und Co.: Schwarz-Gruppe plant Milliarden-Rechenzentrum

Lidl, Kaufland und Co.: Schwarz-Gruppe plant Milliarden-Rechenzentrum

Ifo-Beschäftigungsbarometer steigt – Industrie schöpft wieder Hoffnung

Ifo-Beschäftigungsbarometer steigt – Industrie schöpft wieder Hoffnung

Hohe Renditen bei Aktien können problematisch sein

Hohe Renditen bei Aktien können problematisch sein

Redakteurfavoriten
Uefa bereitet Strafanzeige gegen Fifa-Boss Infantino vor

Uefa bereitet Strafanzeige gegen Fifa-Boss Infantino vor

August 27, 2026
Jeder fünfte Versicherte nutzt sie

Jeder fünfte Versicherte nutzt sie

August 27, 2026
Dieser Western überzeugt mit starker Bewertung

Dieser Western überzeugt mit starker Bewertung

August 27, 2026
Gletscher-Kollaps im Himalaya: Satellitenbilder zeigen mögliche Ursache

Gletscher-Kollaps im Himalaya: Satellitenbilder zeigen mögliche Ursache

August 27, 2026
Neueste
Karpaltunnelsyndrom: Besser kühlen oder wärmen?

Karpaltunnelsyndrom: Besser kühlen oder wärmen?

August 27, 2026
Diese sind die 5 schwierigsten für Deutsch-Sprechende

Diese sind die 5 schwierigsten für Deutsch-Sprechende

August 27, 2026
Wie Spritsorten im Ausland auf Deutsch heißen

Wie Spritsorten im Ausland auf Deutsch heißen

August 27, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.