Messer-Täter rief „Allahu akbar“
Gefangener flieht – Polizei warnt vor diesem Mann
Aktualisiert am 27.09.2026 – 10:50 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Gesuchte soll einem anderen Mann ein Messer in die Brust gerammt und kurz darauf „Allahu akbar“ gerufen haben. Wegen einer schizophrenen Erkrankung galt er vor Gericht als schuldunfähig.
Die Leipziger Polizei fahndet nach einem geflohenen Gefangenen. Der Mann war im Maßregelvollzug untergebracht. Doch am Freitag konnte er vom Gelände der Klinik für forensische Psychiatrie in Schkeuditz fliehen. Wie die Beamten mitteilten, entwich der 22-Jährige gegen 16 Uhr, „indem er bei einem Spaziergang davonlief“.
Bisher konnte die Polizei den Flüchtigen nicht finden. Daher veröffentlichten die Beamten ein Bild des Mannes und bitten die Bevölkerung um Mithilfe. Aber Vorsicht: „Aufgrund seiner bisherigen Taten ist nicht auszuschließen, dass von dem 22-Jährigen eine Gefahr ausgeht“, heißt es in der Mitteilung der Polizei. Wer den Mann sieht, sollte sofort die 110 wählen.
- „Nicht ansprechen“: Polizei warnt vor diesen Männern
Gefangener auf der Flucht: Überfälle mit Messer
Laut „Bild“-Zeitung handelt es sich bei dem Geflohenen um einen Afghanen, der im August 2025 mehrere Menschen mit einem Messer bedroht und einen Mann in der Leipziger Eisenbahnstraße niedergestochen hatte. Wie die „Leipziger Zeitung“ über den Prozess diesen Sommer berichtete, soll Muhamad M. damals zuerst einem Mann das Handy weggenommen und dann ein Messer in die Brust gestoßen haben, als der Geschädigte sein Smartphone zurückwollte. Die Klinge traf das Opfer im Bereich der Lunge, eine Not-OP rettete sein Leben.

Unmittelbar danach soll M. erfolglos versucht haben, mit einem Messer bewaffnet eine nahe Bar zu überfallen. Dabei soll er „Allahu akbar“ gerufen haben. Und: „Du kannst mich nicht töten, aber ich kann dich töten.“ Auch ein weiterer Versuch, in einem Café an Geld zu kommen, scheiterte.
Gesuchter sieht heute anders aus als auf dem Foto
Aufgrund einer schizophrenen Erkrankung galt M. als schuldunfähig. Das Leipziger Landgericht ordnete wegen der Gefährlichkeit des Mannes jedoch dessen dauerhafte Unterbringung im Maßregelvollzug an.
M. ist laut Polizei 1,78 Meter groß, hat eine hagere Statur, trägt einen Vollbart und spricht nur gebrochen Deutsch. Zum Zeitpunkt seiner Flucht trug er eine hellblaue Windjacke, blaue Jeans und Turnschuhe. Anders als auf dem von der Polizei veröffentlichten Foto hat er aktuell einen schwarzen Igelschnitt als Frisur.











