Wer zu einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, muss eine Frist beachten. Doch es gibt einen Trick, wie Sie die Abgabe hinausschieben können.
Man kennt das Problem: Lange meint man, noch ausreichend Zeit zu haben, und dann ist es plötzlich da – das Ende der Abgabefrist für die Steuererklärung. Wer verpflichtet ist, diese einzureichen, sollte das bis zum 31. Juli 2025 erledigt haben. Was passiert, wenn Sie es nicht tun und wie Sie die Frist notfalls noch schnell verlängern können.
Versäumen Sie die Frist für Ihre verpflichtende Steuererklärung, haben Finanzbeamte ab dem Steuerjahr 2024 keinen Ermessensspielraum mehr, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzen und wie hoch dieser ausfällt. Sie müssen den Zuschlag ab dem ersten Monat Verspätung verlangen – zuzüglich zu einer möglichen Steuernachzahlung.
Laut § 152 Abgabenordnung beträgt der Verspätungszuschlag 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Monat.
Das Finanzamt kann auf den Verspätungszuschlag allerdings verzichten, wenn Ihnen dem Steuerbescheid zufolge eine Erstattung zusteht. Gleiches gilt, wenn die Steuer mit 0 Euro festgesetzt wird. Neben dem Zuschlag gibt es noch Zwangsgeld, Steuerschätzung und Verspätungszinsen als mögliche weitere Sanktionen.
Können Sie Ihre Steuererklärung aus einem triftigen Grund nicht rechtzeitig abgeben, sollten Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Ein Grund kann zum Beispiel eine längere Krankheit, ein Auslandsaufenthalt oder ein Umzug sein.
Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Außerdem sollten Sie ihn begründen und einen neuen Termin nennen. Bitten Sie das Finanzamt darum, Ihnen eine Bestätigung zu schicken. Einen Anspruch auf Fristverlängerung haben Sie jedoch nicht.
Es gibt aber noch einen völlig legalen Trick, wie Sie sich selbst eine längere Abgabefrist organisieren können. Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen. Denn dann verlängert sich die Frist automatisch. Für die Steuererklärung 2024 gilt der 30. April 2026 als Abgabetermin, wenn Sie sie in professionelle Hände geben. Lesen Sie hier, wann sich ein Steuerberater für Sie lohnt.
Gut zu wissen: Während ein Steuerberater jeden beraten darf, können Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein nur wenden, wenn Sie Arbeitnehmer oder Rentner sind.