Durch den Heizkostenzuschlag und die Klimakomponente (siehe unten) steigen die Höchstbeträge.

Heizkosten fließen in Berechnung ein

Seit der Wohngeldreform gibt es zudem eine dauerhafte Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingeht. Eine Klimakomponente berücksichtigt Mieterhöhungen aufgrund energetischer Maßnahmen.

Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld angepasst. Es liegt seitdem durchschnittlich 15 Prozent höher, was rund 30 Euro im Monat entspricht. Hintergrund ist, dass die Ampelkoalition im August 2024 eine Verordnung zur Fortschreibung des Wohngelds beschlossen hatte. Das zuständige Ministerium prüft nun alle zwei Jahre, wie sich die Preise für Wohnen entwickeln und passt das Wohngeld darauf an.

Wohngeldrechner nutzen

Wie viel Sie möglicherweise bekommen, können Sie mit dem Wohngeldrechner des Bauministeriums herausfinden. Noch ausführlicher ist der Stadtentwicklungsrechner in Berlin, mit dem Sie Berechnungen für alle Bundesländer durchführen können.

Wie viel Einkommen darf ich beziehen, um Wohngeld zu bekommen?

Auch das hängt von der jeweiligen Mietstufe ab, in die Sie einsortiert werden, sowie der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuellen Einkommensobergrenzen (nach Abzug der Freigrenzen und Pauschalen etwa für Steuer und Sozialversicherung, Stand: 2026). Mehr dazu siehe unterhalb der Tabelle.

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Bei der Ermittlung des Einkommens können pauschal 10, 20 oder 30 Prozent für Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden – je nachdem, was Sie entrichten.

Den pauschalen Abzug von 10 Prozent erhalten Sie, wenn:

  • Sie Einkommenssteuer entrichten, aber keine Sozialabgaben.
  • Sie Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung oder zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten, aber keine Einkommenssteuer zahlen.

Den pauschalen Abzug von 20 Prozent erhalten Sie, wenn:

  • Sie Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten, aber keine Einkommenssteuer.

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