Neue Regeln für E-Autos
Hier wird das E-Kennzeichen überflüssig
14.08.2026 – 13:13 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Bundesregierung will das Elektromobilitätsgesetz bis Ende 2035 verlängern. Für E-Auto-Fahrer soll sich dabei einiges ändern – unter anderem beim Laden und beim Bewohnerparken.
Wer sein Elektroauto an einer öffentlichen Ladesäule abstellt, soll dafür künftig kein E-Kennzeichen mehr benötigen müssen. Die Änderung ist Teil einer größeren Reform des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen, nun muss er noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Das bislang bis Ende 2026 befristete Gesetz soll dann bis Ende 2035 gelten.
Das EmoG ermöglicht Städten und Gemeinden seit 2015, Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr zu bevorzugen – beispielsweise beim Parken, bei Parkgebühren oder durch besondere Zufahrtsrechte. Welche Vorteile tatsächlich gelten, entscheiden allerdings die Kommunen. Mit der Novelle sollen sich nun mehrere Regeln ändern:
Das E-Kennzeichen
Das E-Kennzeichen ist freiwillig – Halter eines Elektroautos müssen es nicht beantragen. Es kann aber nötig sein, um bestimmte kommunale Vorteile wie vergünstigtes Parken zu nutzen. Darüber entscheiden die Gemeinden jedoch individuell.
Was ändert sich an der Ladesäule?
Bislang kann das E-Kennzeichen entscheidend dafür sein, ob ein Elektroauto einen entsprechend ausgeschilderten öffentlichen Ladeplatz nutzen darf. Hängt an der Ladesäule ein Schild mit einem E-Auto-Piktogramm (Auto mit Stecker), ist das E-Kennzeichen für das Abstellen verpflichtend. Es gibt aber auch Ladesäulen ohne dieses Schild. Künftig soll für das Parken während des Ladevorgangs grundsätzlich kein E-Kennzeichen mehr erforderlich sein. Auch für Elektroautos aus dem Ausland soll die Nutzung der Ladeplätze dadurch einfacher werden.

Ein Freibrief zum Parken an jeder Ladesäule ist die neue Regel allerdings nicht. Das Fahrzeug muss geladen werden, außerdem bleiben die konkrete Beschilderung und die Regeln vor Ort maßgeblich.
Neue Möglichkeit beim Bewohnerparken
Auch bei Bewohnerparkausweisen soll sich etwas ändern. Kommunen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, Elektroautos bei den Gebühren zu bevorzugen. Sie können die Gebühren reduzieren oder ganz darauf verzichten.
Ob E-Auto-Besitzer tatsächlich weniger oder gar nichts für ihren Bewohnerparkausweis bezahlen müssen, hängt damit von ihrem Wohnort ab. Die Novelle verpflichtet Städte und Gemeinden nicht dazu, entsprechende Vergünstigungen einzuführen.

Die bereits bestehenden Möglichkeiten des EmoG sollen ebenfalls bis Ende 2035 erhalten bleiben. Kommunen können Elektrofahrzeuge damit weiterhin etwa bei allgemeinen Parkgebühren oder bestimmten Zufahrtsbeschränkungen bevorzugen.
Strengere Vorgaben für manche Plug-in-Hybride
Änderungen sind zudem für Plug-in-Hybride vorgesehen. Derzeit können sie nach dem Elektromobilitätsgesetz berücksichtigt werden, wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren können.











