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Home » Diese Gruppen können sich von der Gebühr befreien lassen
Wirtschaft

Diese Gruppen können sich von der Gebühr befreien lassen

By zeit-heute.deNovember 6, 20263 Mins Read
Diese Gruppen können sich von der Gebühr befreien lassen
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Ehemals GEZ

In diesen Fällen müssen Rentner keinen Rundfunkbeitrag zahlen


Aktualisiert am 05.11.2026 – 17:00 UhrLesedauer: 3 Min.

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Älterer Mann vor dem Fernseher (Symbolbild): In bestimmten Fällen können sich auch Senioren vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Der Rundfunkbeitrag sieht vor, dass alle Haushalte die gleiche monatliche Gebühr für den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen – bis auf einige Ausnahmen.

Inhaltsverzeichnis

  • Wer kann sich befreien lassen?
  • Wie kann man den Rundfunkbeitrag kündigen?

Die ehemals von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhobene Rundfunkgebühr gibt es in dieser Form seit 2013 nicht mehr. Stattdessen muss nun jeder Haushalt, unabhängig von der Anzahl an Rundfunkgeräten, den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro bezahlen – an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“.

Auch wer kein Rundfunkgerät besitzt, ist nach dem Solidaritätsprinzip dazu verpflichtet. Allerdings gilt: Sie können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wann und wie das möglich ist, erklären wir Ihnen.

Wer kann sich befreien lassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können sich einige Personengruppen auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Wie sich Rentner von der GEZ befreien können

Rentner können sich in bestimmten Fällen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das geht, wenn Sie Grundsicherung oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) erhalten. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.

Für Menschen, die gepflegt werden müssen, gelten ebenfalls Ausnahmen bei der Rundfunkgebühr. Allerdings reicht ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) allein nicht aus. Dafür sind bestimmte Leistungen notwendig.

Wenn Sie in Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz wohnen und Pflegegeld beziehen, können Sie sich von der GEZ befreien lassen. Auch gelten die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) und die Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz als Befreiungsgrund.

Auch wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen, können Sie sich von der GEZ-Gebühr abmelden. In dem Fall sind Sie ebenfalls nicht mehr beitragspflichtig.

Wer sich noch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann

  • Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei den Eltern wohnen. Das gilt auch für Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten.
  • Menschen, die blind oder taub sind, müssen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen. Wichtig ist hier, dass im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ steht.
  • Empfänger von Blindenhilfe oder taubblinde Menschen können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
  • Asylbewerber oder geduldete Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
  • Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialgeld.
  • Wenn zwei Partner in eine gemeinsame Wohnung ziehen, muss der Rundfunkbeitrag nur von einem der beiden geleistet werden. Seit 2013 ist die Rundfunkgebühr nicht mehr von Geräten, sondern vom Haushalt abhängig.
Brief vom Beitragsservice (Symbolbild): Einige Personengruppen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.Vergrößern des Bildes
Brief vom Beitragsservice (Symbolbild): Einige Personengruppen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. (Quelle: Christian Ohde/imago-images-bilder)

In diesen Härtefällen müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen

Sollte keine der Befreiungskriterien bei Ihnen zutreffen, können Sie möglicherweise auch einen Härtefall beantragen. Das funktioniert in folgenden Fällen:

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