
Nerviges Verhalten
Drängeln, blinken, hupen? Was Sie bei Linke-Spur-Blockierern tun dürfen
06.01.2026 – 10:53 UhrLesedauer: 3 Min.
Viele Autofahrer kennen die Szene: Der Vordermann bleibt hartnäckig auf der linken Spur. Doch was ist erlaubt, um sich zu helfen – und was nicht?
Da fährt er. Minutenlang. Auf der linken Spur, wo eigentlich die schnellsten Autos unterwegs sein sollten, aber der Kleinwagen schleicht mit 90 km/h, obwohl die rechte Spur längst frei ist. Der Lkw wurde schon vor Kilometern überholt. Trotzdem klebt er auf der linken Spur. Da hilft nur eins: ruhig bleiben, auch wenn es schwerfällt.
Dauerhaftes Linksfahren auf Autobahnen ist nicht nur unhöflich, es kann gefährlich werden. „Wer länger als nötig auf dem linken Fahrstreifen bleibt, verursacht häufig Abbremsmanöver und schafft Situationen, die Aggressionen aufbauen und gefährliches Verhalten zur Folge haben können“, sagt der Dekra-Unfallforscher Denis Preissner. Gemeint sind etwa dichtes Auffahren, riskante Spurwechsel oder Rechtsüberholen, alles typische Folgen von Frust am Steuer.
Denn während man bei Mittelspur-Blockierern zumindest noch nach links ausweichen kann, geht das bei einer blockierten linken Spur nicht mehr. Was tun?
Blick ins Gesetz: Der linke Fahrstreifen dient dem Überholen. Die Straßenverkehrsordnung (§ 2, § 7 StVO) schreibt vor, dass auf Autobahnen möglichst weit rechts gefahren werden muss, auch dann, wenn es mehrere Spuren gibt.
Wer das ignoriert, zahlt 80 Euro Bußgeld und kassiert einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einer Behinderung oder Gefahr, steigt das Bußgeld auf 100 Euro. Ein Fahrverbot droht dabei in der Regel nicht.
Als Hinterherfahrender darf man sich dennoch nicht provozieren lassen: Wer zu dicht auffährt, riskiert bis zu 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte und unter Umständen den Führerschein. Noch teurer kann es werden, wenn die Lichthupe dauerhaft eingesetzt oder der Blinker durchgehend gesetzt wird: In der Kombination mit zu geringem Abstand kann daraus schnell Nötigung werden. Das wäre rechtlich eine Straftat mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren (§ 240 StGB).
Laut ADAC ist die Nutzung der Lichthupe erlaubt – sie gilt außerhalb geschlossener Ortschaften als Zeichen für eine Überholabsicht. Doch sie sollte mit Bedacht eingesetzt werden: kurz und nicht aggressiv. Ein Dauerfeuer mit Blinker und Lichthupe, womöglich kombiniert mit Hupen, bringt dagegen nur rechtliche Probleme.
Auch das Rechtsüberholen ist keine Lösung. Es ist nur in engen Ausnahmen zulässig. Etwa, wenn der Verkehr auf der linken Spur steht oder mit maximal 60 km/h rollt. Dann darf rechts mit bis zu 20 km/h mehr vorbeigefahren werden, aber auch hier gelten enge Grenzen.
Die StVO macht keine konkrete Zeitvorgabe. Doch laut Dekra hat sich eine Faustregel eingebürgert: Wenn in den nächsten 20 Sekunden kein weiteres Fahrzeug überholt werden kann, sollte die Überholspur wieder freigegeben werden. Der ADAC verweist hier auf die bisherige Rechtsprechung.










