Wenn Autos oder Lkw auf der rechten Spur stehen und warten, dürfen Radfahrer sie vorsichtig und in mäßigem Tempo rechts überholen. Aber nur, wenn der Platz dafür ausreicht – mindestens ein Meter zwischen den Wartenden und dem Bordstein. Sobald die anderen wieder anrollen, ist es verboten, rechts zu überholen. Auch auf anderen Spuren ist das Durchschlängeln für Radfahrer nicht erlaubt.
Auf dem Radweg wird generell nur links überholt. Und auch nur dann, wenn der Radweg breit genug zum sicheren Überholen ist.












