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Home » Darf man an Bahnhöfen weiterhin Alkohol kaufen?
Mobilität

Darf man an Bahnhöfen weiterhin Alkohol kaufen?

By zeit-heute.deJuli 21, 20263 Mins Read
Darf man an Bahnhöfen weiterhin Alkohol kaufen?
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Bahnchefin greift durch

Geplantes Alkoholverbot: Und was ist mit dem Wegbier?


Aktualisiert am 21.07.2026 – 13:37 UhrLesedauer: 4 Min.

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Feierabendbier am Bahnsteig: Das soll bald nicht mehr erlaubt sein. (Quelle: IMAGO/Gottfried Czepluch)

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Nach einer eskalierten Ticketkontrolle kündigt Konzernchefin Palla schärfere Alkoholregeln für Bahnsteige und Bahnhofshallen an. Das sollten Fahrgäste wissen.

Die Deutsche Bahn will den Alkoholkonsum an sämtlichen Bahnhöfen untersagen. Bahnchefin Evelyn Palla sagte der „Bild“-Zeitung: „Es reicht. Genug ist genug. Wir greifen jetzt noch härter durch.“ Die Bahn wolle für mehr Ordnung und Sicherheit sorgen, erklärte Palla weiter. Dabei gehe es vor allem um den Schutz der Beschäftigten und der Reisenden. Doch was bedeutet das geplante Verbot konkret?

Warum führt die Bahn das Verbot ein?

Ein Anlass ist ein Vorfall auf der Strecke zwischen Offenburg und Karlsruhe. Bei einer Ticketkontrolle soll ein Konflikt mit einem alkoholisierten Fahrgast eskaliert sein. Ein 26 Jahre alter Mitarbeiter der DB-Sicherheit sei dabei aus einem Regionalzug gestürzt und lebensgefährlich verletzt worden.

Was genau soll verboten werden?

Verboten werden soll der direkte Konsum alkoholischer Getränke an Bahnhöfen. Wer dort eine Flasche Bier, einen Schnaps oder Sekt oder ein anderes alkoholisches Getränk trinkt, verstößt demnach gegen die Hausordnung. Dafür sollen in den kommenden Wochen die Regeln vor Ort angepasst werden. Nach Angaben der „Bild“-Zeitung stimmt sich das Unternehmen dazu mit Kommunen, Behörden und Verwaltungen ab.

Wo soll das Verbot gelten?

Das Verbot soll nach den vorliegenden Informationen sowohl für die Bahnsteige als auch für die Bahnhofshallen gelten.

Ab wann soll das Verbot gelten?

Die Deutsche Bahn will die Regel nach dem Bericht bis zum 15. Oktober 2026 umgesetzt haben. Wann das Verbot an welchem einzelnen Bahnhof in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt. Zum 1. September werden zunächst die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei. Dafür werden in Abstimmung mit Kommunen und Behörden die lokalen Hausordnungen geändert.

Welche Rolle spielt Alkohol bei Gewalt an Bahnhöfen?

Laut einer Statistik der Bundespolizei soll gut ein Drittel aller Gewalttaten an Bahnhöfen unter Alkoholeinfluss verübt werden. Weitere Zahlen, Vergleichszeiträume oder Angaben zu einzelnen Bahnhöfen enthält die Quelle nicht.

Gilt das Verbot an jedem Bahnhof?

Nach den „Bild“-Informationen soll es sämtliche Bahnhöfe der Deutschen Bahn betreffen. Genannt werden rund 5.400 Stationen. An etwa 30 großen Bahnhöfen gilt nach Angaben der Bahn bereits ein Alkoholkonsumverbot. Dazu zählen unter anderem Hamburg, Köln und München.

Was soll das Ganze bringen?

Die Deutsche Bahn verspricht sich von einem Alkoholverbot mehr Sicherheit und weniger Streitigkeiten unter Alkoholeinfluss. Entsprechende Erfahrungen hat sie unter anderem am Hauptbahnhof Hamburg gemacht. Nachdem der Konsum von Alkohol dort im April 2024 verboten worden war, ging die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen spürbar zurück. Das Sicherheitsgefühl für Reisende habe sich verbessert, zudem sei der Reinigungsaufwand zurückgegangen, hieß es damals in einer ersten Bilanz.

Ist das Wegbier damit verboten?

Auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen soll das sogenannte Wegbier künftig nicht mehr erlaubt sein. Das gilt unabhängig davon, ob Reisende auf einen Zug warten oder sich lediglich durch den Bahnhof bewegen.

Darf man Alkohol weiterhin zum Bahnhof mitbringen?

Ja. Das Mitführen alkoholischer Getränke soll weiterhin erlaubt bleiben. Nach den vorliegenden Angaben dürfen Reisende Alkohol in verschlossenen Taschen oder als Einkauf transportieren. Entscheidend ist, dass sie ihn in der Bahnhofshalle oder auf dem Bahnsteig nicht konsumieren.

Reisende sollen also weiterhin Bier, Sekt oder Spirituosen einkaufen und durch den Bahnhof tragen dürfen. Das geplante Verbot richtet sich gegen den Konsum, nicht gegen den Besitz.

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