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Home » Bushidos Ex-Partner Arafat Abou-Chaker bald wieder vor Gericht
Deutschland

Bushidos Ex-Partner Arafat Abou-Chaker bald wieder vor Gericht

Von zeit-heute.deFebruar 3, 20262 Min Gelesen
Bushidos Ex-Partner Arafat Abou-Chaker bald wieder vor Gericht
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Bushidos Ex-Partner Arafat Abou-Chaker bald wieder vor Gericht

Mutmaßliche Volksverhetzung

Bushidos Ex-Partner Arafat Abou-Chaker bald wieder vor Gericht

03.02.2026 – 18:57 UhrLesedauer: 2 Min.

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Arafat Abou-Chaker (Archivbild): (Quelle: IMAGO)

Der frühere Partner von Rapper Bushido hat aus verschiedenen Gründen mit der Justiz zu tun. Häufig ging es um den Streit der beiden. Diesmal geht es um einen ganz anderen Konflikt.

Ein Videoausschnitt bei TikTok im Kontext des Gaza-Kriegs hat für Arafat Abou-Chaker strafrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Die Staatsanwaltschaft Cottbus wirft dem früheren Geschäftspartner des Berliner Rappers Bushido Volksverhetzung vor. Außerdem soll er Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet haben. Deswegen soll es vor dem Amtsgericht Potsdam zum Prozess kommen, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte. Zuvor hatte die „Welt“ berichtet.

Ein Termin für die Verhandlung steht laut Gerichtssprecher noch nicht fest. Der Anwalt Abou-Chakers, Hansgeorg Birkhoff, äußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht.

Das Verfahren gegen seinen Mandanten geht auf zwei Vorfälle im Oktober 2023 zurück. In einem Fall geht es um Äußerungen bei TikTok, wo er mit dem Salafistenprediger Pierre Vogel zu sehen ist. Abou-Chaker, der als Clan-Chef einer arabischstämmigen Familie in Berlin gilt, vergleicht darin Adolf Hitler mit dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu.

Der Zentralrat der Juden hatte damals auf der Plattform X das Video verlinkt und die Berliner Polizei aufgefordert, wegen Volksverhetzung zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft Berlin übernahm den Fall, gab das Verfahren jedoch noch im Jahr 2023 an die Kollegen in Cottbus ab wegen des Wohnsitzes des 49-Jährigen in Brandenburg. Die Staatsanwaltschaft dort ist zentral zuständig für Internetkriminalität im Land.

Die Behörde hatte den Fall nach Justizangaben ursprünglich ohne mündliche Verhandlung mit einem Strafbefehl abschließen wollen. Demnach sollte Abou-Chaker eine Geldstrafe von 4.500 Euro (90 Tagessätze je 50 Euro) zahlen sollen. Doch das Amtsgericht Potsdam lehnte dies ab und entschied, eine Hauptverhandlung anzuberaumen, wie es hieß.

Dem 49-Jährigen könnte damit eine höhere Geldstrafe drohen. Hintergrund ist ein seit Ende 2025 rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin, bei dem Abou-Chaker ebenfalls eine Geldstrafe zahlen muss. In dem Fall liegt der Tagessatz, der sich an dem Einkommen orientiert, bei 900 Euro.

Abou-Chaker und Rapper Bushido, bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi, waren lange Jahre ein erfolgreiches Gespann in der Musikbranche. Seit ihrer Trennung streiten sie sich in verschiedenen Verfahren vor Gericht.

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