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Home » Bushido gewinnt erneut Prozess gegen Arafat Abou-Chaker
Unterhaltung

Bushido gewinnt erneut Prozess gegen Arafat Abou-Chaker

By zeit-heute.deApril 15, 20262 Mins Read
Bushido gewinnt erneut Prozess gegen Arafat Abou-Chaker
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Gerichtsurteil im Prozess um Villen

Bushido gewinnt Rechtsstreit gegen Arafat Abou-Chaker

15.04.2026 – 13:54 UhrLesedauer: 2 Min.

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Bushido: Der Rapper wohnt seit Kurzem mit seiner Familie vor den Toren Münchens. (Quelle: Imago/Maximilian Koch)

Jahrelang stritten die Ex-Partner vor Gericht. Nun fiel eine Entscheidung: Arafat Abou-Chaker muss Bushido einen Millionenbetrag zurückzahlen.

Rapper Bushido und sein ehemaliger Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker lieferten sich jahrelang verschiedene Auseinandersetzungen vor Gericht. Nun hat das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel in einem Zwangsversteigerungsprozess gegen Abou-Chaker ein Urteil zugunsten von Bushido gefällt, wie die „Bild“ berichtet.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Betrag von 3,68 Millionen Euro. Das Geld stammte aus der Zwangsversteigerung zweier Villen in Kleinmachnow bei Berlin, die einst beiden Männern gehörten, und war bei Gericht hinterlegt worden. Bushido hatte auf die Freigabe seines Anteils geklagt.

Die Grundstücke am Zehlendorfer Damm in Kleinmachnow mit einer Gesamtfläche von mehr als 16.600 Quadratmetern waren 2022 beim Amtsgericht Potsdam für rund 7,4 Millionen Euro versteigert worden, und zwar an Ahmed Abou-Chaker, den Sohn von Arafat Abou-Chaker. Bushido hatte die Zwangsversteigerung seinerzeit beantragt, um die gemeinsame Eigentümergesellschaft aufzulösen.

Das Landgericht hatte Bushido in diesem Verfahren bereits recht gegeben. Arafat Abou-Chaker legte daraufhin Berufung ein. Das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel bestätigte das Urteil der Vorinstanz nun.

Es ist nicht der erste Sieg des Rappers gegen seinen früheren Freund und Geschäftspartner. Im Januar 2026 wies das Kammergericht Berlin Arafat Abou-Chakers Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin II zurück. Abou-Chaker muss Bushido infolgedessen rund 1,78 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zahlen.

Kern jenes Verfahrens war die Frage, ob zwischen Bushido und Abou-Chaker ein rechtsgültiger Managementvertrag bestanden hatte oder ob ihre Vereinbarungen sittenwidrig waren. Das Landgericht Berlin II hatte entschieden, dass die Absprachen nach Paragraf 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches sittenwidrig und damit unwirksam seien. Das Kammergericht Berlin bestätigte diese Einschätzung: Es habe ein deutliches Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung vorgelegen, zudem seien die künstlerischen und wirtschaftlichen Freiheiten von Bushido stark eingeschränkt gewesen.

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