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Home » Bundesrat beschließt mehr Geld für Arbeitsweg
Wirtschaft

Bundesrat beschließt mehr Geld für Arbeitsweg

Von zeit-heute.deDezember 19, 20252 Min Gelesen
Bundesrat beschließt mehr Geld für Arbeitsweg
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Bundesrat beschließt mehr Geld für Arbeitsweg

Final beschlossen

Mehr Geld für den Arbeitsweg ab 2026


Aktualisiert am 19.12.2025 – 11:54 UhrLesedauer: 3 Min.

Menschen verlassen eine S-Bahn (Symbolbild): Pendler können ab 2021 von einer höheren Entfernungspauschale profitieren.Vergrößern des Bildes

Menschen verlassen eine S-Bahn (Symbolbild): Pendler können ab 2026 von einer höheren Entfernungspauschale profitieren. (Quelle: Christoph Schmidt/dpa)

Für den Weg zur Arbeit können Sie ab dem kommenden Jahr mehr Geld von der Steuer absetzen. So viel bringt Ihnen die neue Entfernungspauschale.

Berufstätige, die zum Job pendeln müssen, werden vom Staat bei der Steuer begünstigt. Pendlerpauschale nennt sich der Vorteil – und der wird 2026 noch größer werden. t-online erklärt, was sich bei der Entfernungspauschale genau ändern soll, wer überhaupt davon profitiert und warum die Pendlerpauschale in der Kritik steht.

Pendlerpauschale ist der inoffizielle Name für die Entfernungspauschale, die jedem Steuerzahler für seinen einfachen Weg zur ersten Arbeitsstätte zusteht. Dabei ist es egal, ob der Arbeitsweg mit dem Auto, zu Fuß, auf dem Rad, mit der Bahn oder auf dem E-Scooter zurückgelegt wird. Nur Flüge zählen nicht.

Bisher bekommt man pro Arbeitstag für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Pendlerpauschale. Sie liegt dann bereits ab dem ersten Kilometer bei 38 Cent. Gerechnet wird dabei immer mit der einfachen Wegstrecke, also nicht mit Hin- und Rückfahrt zusammen.

Nehmen wir an, Ihr Arbeitsweg hat eine Länge von 35 Kilometern und Sie fahren an 210 Tagen im Jahr zu Ihrer Arbeitsstätte. Die höhere Pendlerpauschale ab 2026 würde für Sie dann einen Unterschied von 336 Euro ausmachen:

Die Pendlerpauschale ist Teil der Werbungskosten. Das Finanzamt erkennt für jeden Arbeitnehmer bereits eine Pauschale von 1.230 Euro im Jahr an. Das bedeutet: Nur wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher liegen, sparen Sie zusätzlich Steuern. Eine höhere Pendlerpauschale hilft also, schneller über die Werbungskostenpauschale zu kommen.

Die Pendlerpauschale geben Sie in der Anlage N an. Dort tragen Sie dann die entsprechende Kilometerzahl ein. Nutzen Sie eine Strecke, die zwar länger als die kürzestmögliche, dafür aber schneller ist – etwa weil eine Straße gesperrt ist oder Sie so häufige Staus umgehen –, tragen Sie diese längere Strecke ein. Das Finanzamt muss den Umweg anerkennen. Lesen Sie hier weitere 15 Tipps, was Sie alles von der Steuer absetzen können.

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