Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Heidi Klum würgt Schlagerikone ab

Heidi Klum würgt Schlagerikone ab

September 18, 2026
Sprengsätze explodieren – Serie geht weiter

Sprengsätze explodieren – Serie geht weiter

September 18, 2026
Geheimsprache von Kindern: Wie geht Löffelsprache?

Geheimsprache von Kindern: Wie geht Löffelsprache?

September 18, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Bundesgericht kippt Ausgleich für Überstunden eines Rektors
Politik

Bundesgericht kippt Ausgleich für Überstunden eines Rektors

By zeit-heute.deSeptember 17, 20263 Mins Read
Bundesgericht kippt Ausgleich für Überstunden eines Rektors
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Arbeitszeit

Bundesgericht kippt Ausgleich für Überstunden eines Rektors

Aktualisiert am 17.09.2026 – 17:52 UhrLesedauer: 3 Min.

Vergrößern des Bildes

Konkret ging es um die Überstunden eines Grundschulrektors aus Hannover. (Quelle: André Jahnke/dpa/dpa-bilder)

Wie viel Mehrarbeit steckt im Lehreralltag? Ein Grundschulrektor kämpft um Entschädigung. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden.

Lehrkräfte haben keinen automatischen Anspruch auf finanziellen Ausgleich bei Überschreitung der Wochenarbeitszeit. Es dürfe nicht eigenständig die Arbeitszeit verlängert und dafür einen Ausgleich verlangt werden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Vielmehr müsse die Überlastung durch Mehrarbeit beim Dienstherrn angezeigt und Aufgaben müssten gegebenenfalls zurückgestellt werden.

Gericht: Strukturelle Probleme bei Erfassung nicht Gegenstand

Das Gericht sah zwar sehr wohl ein strukturelles Problem bei der Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften. Dies sei aber nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, betonte der Vorsitzende des 2. Senats, Markus Kenntner.

Konkret ging es um die Überstunden eines Grundschulrektors aus Hannover. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte dem mittlerweile pensionierten Rektor eine Entschädigung von 31.435,59 Euro für geleistete Mehrarbeit zugesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Urteil nach einer Revision des Landes Niedersachen auf.

Der ehemalige Schulleiter sei nicht zu den geltend gemachten Arbeitsstunden herangezogen worden, hieß es in der Begründung. Die vorgetragene Dienstzeit beruhe vielmehr auf einer eigenverantwortlichen Entscheidung, sei aber nicht von Dienstherrn vorgegeben worden.

GEW: Werden weiter für Arbeitszeiterfassung kämpfen

Die Enttäuschung sei sehr groß, sagte die Bundesvorsitzende der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maike Finnern. „Es ist bedauerlich, dass sich das Bundesverwaltungsgericht nicht zu der Arbeitszeiterfassung geäußert hat.“

Immerhin habe der Senat ein strukturelles Problem erkannt, auch wenn es „keine Normen oder Standards dafür gesetzt“ habe. Man werde weiter für eine gerechte Arbeitszeiterfassung für die rund 840.000 Lehrkräfte in Deutschland kämpfen.

Kultusministerin: Wollen Schulen weiter entlasten

Das Bundesverwaltungsgericht habe eine wichtige Rechtsfrage geklärt und die Position des Landes Niedersachsen bestätigt, teilte Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg mit. „Gleichwohl bleibt die Gestaltung guter Arbeitsbedingungen eine zentrale Aufgabe für die Bildungspolitik. Deshalb werden wir unseren Weg fortsetzen, Schulen gezielt zu entlasten und gute Rahmenbedingungen für Unterricht und Schulentwicklung zu schaffen.“

Der Rektor aus Hannover hatte an einer Arbeitszeitstudie teilgenommen, die eine generelle Mehrarbeit von Schulleitern neben der Unterrichtsverpflichtung bestätigte. Die Mehrarbeit von fünf Stunden und 42 Minuten pro Woche erkannte das OVG als strukturell an, auch weil der Schulleiter über ein ganzes Jahr seine Arbeitszeiten dokumentiert hatte.

Streitfrage: Wurde die Mehrarbeit vom Dienstherrn angeordnet?

Bei der mündlichen Verhandlung in Leipzig hatte sich der 2. Senat vor allem auf die Frage, ob diese Mehrarbeit vom Dienstherrn herangezogen, also angeordnet wurde, fokussiert. Das Land Niedersachen hatte dies verneint. Dienstleistungen über die Arbeitszeit hinaus seien niemals angeordnet worden, dies sei auch nicht erforderlich gewesen, betonte der Prozessvertreter des Landes Niedersachsen.

Dem widersprach die Klägerseite. Der Dienstherr habe dem Schulleiter immer weitere Aufgaben aufgebürdet, die in der normalen Arbeitszeit nicht zu schaffen gewesen seien, sagte der Rechtsanwalt des ehemaligen Schulleiters. Und da ein Beamter zur Erfüllung seiner Arbeit verpflichtet sei, komme dies einer Heranziehung gleich. Dem folgte das Bundesverwaltungsgericht nicht.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Fast jeder Zweite erwartet Kanzlerwechsel vor Jahresende

Fast jeder Zweite erwartet Kanzlerwechsel vor Jahresende

SPD überholt AfD in Umfrage

SPD überholt AfD in Umfrage

Ex-CDU-Politiker Michel Friedman wirbt für die Grünen

Ex-CDU-Politiker Michel Friedman wirbt für die Grünen

Wahlumfrage zur Berlin-Wahl: Überraschung bei Abgeordnetenhauswahl möglich

Wahlumfrage zur Berlin-Wahl: Überraschung bei Abgeordnetenhauswahl möglich

37-Jähriger soll Feuer an Wuppertaler Synagoge gelegt haben

37-Jähriger soll Feuer an Wuppertaler Synagoge gelegt haben

So klappt die Briefwahl jetzt noch

So klappt die Briefwahl jetzt noch

Siegmund sitzt in der Falle

Siegmund sitzt in der Falle

Landtagswahlen in MV und Berlin: Das bringt taktisches Wählen

Landtagswahlen in MV und Berlin: Das bringt taktisches Wählen

Polizei fasst mutmaßlichen Terroristen in Brandenburg

Polizei fasst mutmaßlichen Terroristen in Brandenburg

Redakteurfavoriten
Sprengsätze explodieren – Serie geht weiter

Sprengsätze explodieren – Serie geht weiter

September 18, 2026
Geheimsprache von Kindern: Wie geht Löffelsprache?

Geheimsprache von Kindern: Wie geht Löffelsprache?

September 18, 2026
Mitglieder stimmen über alten Namen ab

Mitglieder stimmen über alten Namen ab

September 18, 2026
Fast jeder Zweite erwartet Kanzlerwechsel vor Jahresende

Fast jeder Zweite erwartet Kanzlerwechsel vor Jahresende

September 18, 2026
Neueste
Jürgen Klopp hält Ruckrede und meint nicht nur die Nationalelf

Jürgen Klopp hält Ruckrede und meint nicht nur die Nationalelf

September 18, 2026
Prinz Harry überrascht bei Auftritt in London

Prinz Harry überrascht bei Auftritt in London

September 18, 2026
Verteidiger zieht Parallele zu fatalem Justizirrtum

Verteidiger zieht Parallele zu fatalem Justizirrtum

September 18, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.