Jury nicht komplett, Reform ungewiss
Buchhandlungspreis 2026 steht auf der Kippe
06.10.2026 – 07:12 UhrLesedauer: 2 Min.

Nach dem Eklat um die Preisvergabe in diesem Jahr ist die Zukunft des Deutschen Buchhandlungspreises ungewiss. Reformpläne sind nicht beschlossen, die Jury ist nicht vollständig besetzt. Eigentlich hätte der Wettbewerb längst starten müssen.
Sieben Monate nach dem Eklat um die diesjährige Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises ist seine Fortsetzung ungewiss. „Der Deutsche Buchhandlungspreis wird derzeit konzeptionell weiterentwickelt, so wie von Staatsminister [Wolfram] Weimer im Frühjahr 2026 angekündigt“, teilte eine Sprecherin des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) auf Anfrage von t-online mit. „Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.“ Ein Platz in der Jury sei seit Ende 2025 unbesetzt.
Die konkrete Frage, ob der Buchhandlungspreis in diesem Jahr ausfalle, beantwortete die Sprecherin nicht. „Zunächst müssen die konzeptionellen Überlegungen abgeschlossen werden. Davon hängt ab, wann es zu einer neuen Ausschreibung des Preises kommen kann“, sagte sie dazu auf Rückfrage. Auf der Homepage des Preises hieß es Stand Montag lediglich: „Das Startdatum der Bewerbungsfrist für den Deutschen Buchhandlungspreis 2026 steht noch nicht fest.“
Eklat führte zur Absage der Preisverleihung
Seit der erstmaligen Ausschreibung 2015 war die Bewerbungsphase des Preises bis 2024 jeweils zwischen März und Mai gestartet und hatte eine Dauer von vier bis acht Wochen. Die Preisverleihung hatte jeweils im Sommer oder Herbst stattgefunden. Ausgezeichnet wurden in jedem Jahr bis zu hundert Buchhandlungen mit einem Preisgeld von 7.000 Euro, bis zu fünf Buchläden mit einem Preisgeld von 15.000 Euro und drei Buchläden mit einem Preisgeld von 25.000 Euro.
2025 war die Bewerbungsphase erst im August gestartet. Anschließend war die Verleihung im Frühjahr 2026 aufgrund eines Eklats um den Ausschluss dreier Buchhandlungen abgesagt worden. Weimer hatte sie aufgrund von „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ von der Liste der Preisträger gestrichen. Vorausgegangen waren zwei sogenannte Haber-Verfahren, in denen der BKM Auskunft vom Bundesamt für Verfassungsschutz über die Läden erbeten hatte.
Zuletzt hatten interne Dokumente, über die t-online berichtete, Zweifel an den Darstellungen des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien zum Eklat geweckt. Fraglich ist, aufgrund welcher konkreter Erkenntnisse der Verfassungsschutz eingeschaltet wurde. Bislang äußerten sich weder Weimer noch seine Behörde im Detail dazu.










