Neue Auswertung
Was es bei einer Kündigung an Abfindung gibt
28.10.2026 – 08:00 UhrLesedauer: 5 Min.
Nach einer Kündigung geht es für Beschäftigte vor allem um eine Frage: Wie viel Geld gibt es? Eine Auswertung abgeschlossener Fälle zeigt, welche Summen üblich sind.
Wenn das Arbeitsverhältnis endet, rückt eine Frage in den Mittelpunkt: Was bekomme ich? Eine Auswertung des Rechtsdienstleisters Allright liefert dazu konkrete Zahlen. Untersucht wurden 906 abgeschlossene Fälle, in denen am Ende eine Abfindung vereinbart wurde. Das Ergebnis: Im Durchschnitt erhielten die Beschäftigten 8.971 Euro. Das entspricht 2,2 Bruttomonatsgehältern.
Dieser Mittelwert verdeckt allerdings, wie weit die Summen auseinandergehen. 34 Prozent der Beschäftigten bekamen höchstens ein Monatsgehalt. Weitere 30 Prozent lagen zwischen einem und zwei Monatsgehältern. Mehr als sechs Monatsgehälter erhielten nur fünf Prozent – und diese wenigen hohen Summen ziehen den Durchschnitt nach oben.
Die Zahl, auf die es ankommt
Aussagekräftiger als die absolute Summe ist der sogenannte Abfindungsfaktor. Er setzt die Abfindung ins Verhältnis zu Gehalt und Beschäftigungsdauer: Abfindung geteilt durch das Bruttomonatsgehalt, das Ergebnis geteilt durch die Beschäftigungsjahre. Zeiten unter einem Jahr zählen dabei als ein Jahr.
Ein Beispiel: Wer 3.500 Euro brutto verdient, acht Jahre im Betrieb war und 14.000 Euro Abfindung erhält, kommt auf einen Faktor von 0,5 – ein halbes Monatsgehalt pro Jahr. Diese 0,5 sind auch die bekannte Faustformel. Im Schnitt aller ausgewerteten Fälle lag der Faktor bei 0,57, also leicht darüber.
Mit Betriebsrat gibt es 76 Prozent mehr
Auffällig in der Auswertung ist der Unterschied zwischen den Abfindungshöhen, die mit und ohne Arbeitnehmervertretung gezahlt werden. Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat, Personalrat oder einer anderen Form der Mitarbeitervertretung erhielten im Schnitt 14.121 Euro, ohne eine solche Vertretung 8.005 Euro. Das sind rund 76 Prozent mehr, also 3,3 statt 1,9 Monatsgehälter.
Interessant ist, woher dieser Abstand kommt. Denn er entsteht nicht deshalb, weil Betriebsräte pro Jahr mehr heraushandeln. Der Abfindungsfaktor ist in beiden Gruppen praktisch gleich (0,55 mit, 0,57 ohne Betriebsrat), und auch die Gehälter unterscheiden sich kaum: 4.047 gegenüber 3.842 Euro. Den Unterschied macht die Betriebszugehörigkeit. In Betrieben mit Betriebsrat waren die Beschäftigten im Schnitt 7,3 Jahre im Unternehmen, ohne Betriebsrat nur 4,5 Jahre.
Paul Krusenotto, Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte bei Allright, erklärt dazu: „Die Existenz eines Betriebsrates scheint sich hier mittelbar auf die Abfindungshöhe auszuwirken. In Betrieben mit Betriebsrat bleiben Beschäftigte oft deutlich länger im Unternehmen, und jedes zusätzliche Jahr Betriebszugehörigkeit wirkt sich auf die Abfindung aus.“ Ein Betriebsrat wirkt sich also vor allem über die längere Betriebszugehörigkeit aus. Lesen Sie hier, wie viel Abfindung nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit möglich ist.
Abfindungen je nach Berufsfeld
Deutlich fallen die Unterschiede zwischen den Berufsfeldern aus. Die Stellenbezeichnungen wurden dafür in Anlehnung an die Berufsklassifikation der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet.
| Berufsfeld | Abfindung | Faktor |
|---|---|---|
| Büro und Verwaltung | 12.090 Euro | 0,62 |
| IT und Naturwissenschaft | 11.822 Euro | 0,69 |
| Handel und Vertrieb | 11.813 Euro | 0,63 |
| Produktion, Technik und Bau | 8.036 Euro | 0,53 |
| Verkehr und Logistik | 6.592 Euro | 0,51 |
| Gesundheit, Pflege und Soziales | 4.449 Euro | 0,46 |
| Reinigung, Sicherheit und Gastronomie | 3.911 Euro | 0,48 |
Dass am unteren Ende weniger herauskommt, ließe sich mit den niedrigeren Gehältern erklären. Doch der Abstand reicht tiefer: Auch der Faktor ist dort am kleinsten. In Monatsgehältern gerechnet, kamen Beschäftigte in Handel und Vertrieb auf 2,9, in Gesundheit, Pflege und Soziales sowie in Reinigung, Sicherheit und Gastronomie jeweils nur auf 1,5 Monatsgehälter.












