Lohnersatzleistung
Diese Steuerpflicht haben Sie, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten
Aktualisiert am 30.04.2026 – 12:55 UhrLesedauer: 2 Min.

Auf Arbeitslosengeld müssen Sie keine Steuern zahlen. Doch das bedeutet nicht, dass die staatliche Leistung für Ihre Einkommensteuer unwichtig ist.
Wer Arbeitslosengeld erhält, muss es nicht versteuern. Trotzdem führt diese sogenannte Lohnersatzleistung dazu, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen – zumindest wenn Sie in einem Jahr mehr als 410 Euro Arbeitslosengeld bekommen haben. Bei der neuen Grundsicherung gilt diese Pflicht nicht.
Grund dafür, dass Sie Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angeben müssen: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es den Steuersatz für Ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen erhöhen kann.
Die erhaltene Summe an Arbeitslosengeld tragen Sie in der Einkommensteuererklärung in den Hauptvordruck ESt 1 A ein (früher Mantelbogen; ESt = Einkommensteuer). Dort gibt es einen Abschnitt für Einkommensersatzleistungen. Im Formular für die Steuererklärung 2025, die Sie bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen müssen, entspricht das der Zeile 35. Haben Sie neben dem Arbeitslosengeld weitere Ersatzleistungen erhalten – etwa Krankengeld oder Elterngeld – addieren Sie die Bezüge zu einer Gesamtsumme.
Gut zu wissen: Da die Zeile 35 mit einem „e“ gekennzeichnet ist, können Sie sich die Angabe aber auch ganz sparen. Denn das Finanzamt kennt die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes bereits, weil die Bundesagentur für Arbeit die Daten seit einiger Zeit elektronisch übermittelt. Reichen Sie Ihre Steuererklärung online über das Elster-Portal ein, ist das Feld schon vorausgefüllt, wenn Sie den automatischen Datenabruf aktiviert haben. Bei der Erklärung auf Papier lassen Sie das Feld einfach frei.










