Neuregelung beim Dispensierrecht?
Ärzte rütteln an jahrhundertealtem Verbot
Aktualisiert am 27.07.2026 – 15:33 UhrLesedauer: 3 Min.
Schon seit dem Mittelalter gilt: Ärzte dürfen keine Medikamente ausgeben. Doch die Mediziner kämpfen um neue Ausnahmen.
Ärzte in Deutschland wollen künftig – in bestimmten Notfällen – selbst Medikamente an ihre Patienten herausgeben dürfen. Das fordert der Fachärzte-Spitzenverband (SpiFa) und begründet seinen Vorstoß mit dem seit Jahren zu beobachtenden Apothekensterben. Vor allem im ländlichen Raum sei die Versorgung dadurch gefährdet.
„Wenn die nächste Apotheke viele Kilometer entfernt ist, darf ein dringend benötigtes Antibiotikum, Schmerzmittel oder Asthmaspray nicht an der Entfernung scheitern“, erklärt der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dirk Heinrich. In Richtung der Politik fordert Heinrich eine Regelung, die Ärzten in Akutfällen die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ermöglicht.
Gleichzeitig wolle man die Apotheken nicht ersetzen. Die flächendeckende Versorgung durch öffentliche Apotheken bleibe ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens, teilt der SpiFa mit. Allerdings gelte es, pragmatische Lösungen zu finden, wenn diese Versorgung nicht mehr gewährleistet werden könne.
4.000 Apotheken weniger seit 2013
Die Fachärzte spielen damit auf die seit Jahren zurückgehende Zahl der Apotheken in Deutschland an. Gab es im Jahr 2013 laut Zahlen des Apothekendachverbands Abda noch 20.662 Apotheken, waren es zu Beginn dieses Jahres mit 16.601 gut 4.000 Apotheken weniger. Auch im ersten Quartal 2026 sank die Zahl der Apotheken weiter.
Für immer mehr Menschen wird der Weg zur Apotheke damit länger. Eine Studie der ILS Research gGmbH im Auftrag der Abda zeigte, dass deutschlandweit mehr als vier Millionen Bürger mehr als sechs Kilometer bis zur nächstgelegenen Apotheke fahren müssen – das entspricht knapp fünf Prozent der Bevölkerung.
Gleichzeitig lehnen Apotheker eine Aufweichung des sogenannten Dispensierverbots für Ärzte ab. Es durchbreche den Grundsatz der Trennung der beiden Berufsbilder. Dieser Grundsatz gilt praktisch seit dem Edikt von Salerno, das der Stauferkaiser Friedrich II. zwischen 1231 und 1243 erließ. In diesem legte der Kaiser unter anderem fest, dass Ärzte keine wirtschaftliche Gemeinschaft mit Apothekern bilden dürfen. Kurzum: Ärztliche und apothekerliche Aufgaben sind strikt voneinander zu trennen. Was anfangs nur im Königreich Sizilien galt, wurde bald auch in anderen Reichen gelebte Praxis.
Edikt von Salerno
Mit dem Edikt von Salerno verbot Friedrich II., König von Sizilien und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, Ärzten die Herstellung und den Verkauf von Medikamenten. Damit sollte verhindert werden, dass der Arzt daran verdient, seinen Patienten möglichst viele Medikamente zu verschreiben. Apothekern wurde im Gegenzug verboten, Patienten selbst zu behandeln. Gleichzeitig durften Arzneien nur zu gesetzlich festgelegten Preisen verkauft werden.
Wann Ärzte Medikamente abgeben dürfen
Heute ist Ärzten in Deutschland die Abgabe von Medikamenten bis auf wenige Ausnahmen verboten. Ausnahmen bestehen für:
- Arzneimittelmuster: Ärzte dürfen Patienten kostenlose Muster eines Arzneimittels zur Erprobung mitgeben.
- Akut- und Notfallversorgung: Im Rahmen einer Behandlung dürfen Ärzte Medikamente direkt verabreichen, etwa eine sofortige Injektion in der Praxis.
- Tierärzte: Veterinärmediziner dürfen Medikamente für Tiere abgeben, aber nur, wenn sie diese selbst behandelt haben.











