Kabinett beschließt Änderung

Dieses Gehalt ist 2027 steuerfrei


Aktualisiert am 02.09.2026 – 14:18 UhrLesedauer: 2 Min.

Lars Klingbeil, Bundesminister der Finanzen: Er hat einen Entwurf für eine Reform der Einkommensteuer vorgelegt. (Quelle: IMAGO/imago)

Die Bundesregierung will ab 2027 vor allem kleine und mittlere Einkommen steuerlich entlasten. Dazu wird auch der Grundfreibetrag angehoben.

Ab kommendem Jahr will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) deutsche Steuerzahler um rund zehn Milliarden Euro entlasten. Seinen Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch auch beschlossen, im nächsten Schritt muss es vom Bundestag beschlossen werden.

Profitieren sollen vor allem Familien sowie Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen. So werden Kindergeld und Kindergrundfreibetrag 2027 und 2028 angehoben, zudem soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab 2027 erst bei einem zu versteuernden Einkommen ab 70.601 Euro greifen. Gegenfinanziert werden die Maßnahmen durch einen neuen Reichensteuersatz von 47 Prozent, der ab einem Einkommen von 280.000 Euro greifen soll. Der bestehende Satz von 45 Prozent soll bereits ab 250.000 Euro greifen. Außerdem sind noch kleinere Maßnahmen geplant, etwa eine höhere Steuer auf Minijobs.

Grundfreibetrag: 2027 monatlich mindestens 1.047 Euro steuerfrei

Besonders wichtig für alle Steuerzahler ist auch die Anhebung des Grundfreibetrags. Das ist der Betrag, ab dem man überhaupt anfangen muss, Steuern zu bezahlen. 2026 liegt er bei 12.348 Euro. Wer jährlich weniger als diesen Betrag als zu versteuerndes Jahreseinkommen hat, zahlt keine Steuern. In vielen Fällen trifft das auf Rentner und Rentnerinnen zu, die keine zusätzlichen Einkünfte, etwa aus Miet- oder Pachteinnahmen, haben.

Wichtig

Die Einkommensteuer wird nicht auf das Gehalt oder das reine Brutto-Einkommen erhoben, sondern auf das zu versteuernde Einkommen (zvE). Das ist das Einkommen, das nach Abzug aller Freibeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten und anderen Belastungen übrig bleibt. Das zvE ist meistens – aber nicht immer – niedriger als das Bruttogehalt. Zur Ermittlung des zvE stellt das Finanzministerium hier einen Rechner zur Verfügung.

2027 soll der Grundfreibetrag laut Klingbeil-Entwurf um 216 Euro auf 12.564 Euro ansteigen, 2028 dann erneut um 336 Euro auf 12.900 Euro. Auf den Monat gerechnet bedeutet das, dass man 2027 monatlich 1.047 Euro steuerfrei verdienen kann, 2028 sind es bis zu 1.075 Euro. 2026 liegt der monatliche Steuerfreibetrag bei 1.029 Euro.

Familien haben mehr steuerfreies Geld

Der Kinderfreibetrag soll von 9.756 Euro zunächst auf 10.056 Euro und dann auf 10.236 Euro steigen, heißt es in dem Entwurf. Darüber hinaus wird das Kindergeld auf 267 Euro und dann 272 Euro angehoben.

Derzeit nicht geplant ist dagegen ein Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Diese liegt vor, wenn Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen – obwohl die reale Kaufkraft gleich bleibt oder sogar sinkt. In den vergangenen Jahren hatte die Bundesregierung diesen Effekt ausgeglichen. Im Entwurf von Finanzminister Klingbeil ist das nicht vorgesehen. Allerdings wird der sogenannte Progressionsbericht üblicherweise auch erst im Herbst vorgelegt.

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