Streit ums Wohnrecht
Vergesellschaftungen: Rechtlich wird Neuland betreten
26.10.2026 – 17:48 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Bundesregierung will Vergesellschaftungen von Wohnraum per Gesetz erschweren. Das Justizministerium sieht dabei grundlegende rechtliche Fragen und zieht klare Grenzen.
Das Bundesjustizministerium sieht das geplante Bundesgesetz zur Erschwerung von Wohnraumvergesellschaftungen als verfassungsrechtliches Neuland. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte in Berlin, es gebe weder für eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes noch für das geplante Investitionssicherungsgesetz der Bundesregierung einen Präzedenzfall.
Hintergrund sind die Pläne der angestrebten Koalition aus Linken, Grünen und SPD in Berlin, große private Wohnungsbestände zu vergesellschaften. Laut ihrem Sondierungspapier wollen die drei Parteien gegen private Wohnungskonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen vorgehen. Die veranschlagten Entschädigungskosten belaufen sich auf 16 Milliarden Euro, was unter dem Verkehrswert der betroffenen Wohnungen liegen dürfte.
Darauf reagiert die Bundesregierung mit dem geplanten Investitionssicherungsgesetz. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte der „Bild“-Zeitung gesagt: „Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.“ Die Eckpunkte dafür sind nach Angaben der Bundesregierung fertig. Justiz-, Bau- und Innenministerium sollen gemeinsam einen Gesetzentwurf erarbeiten. Einen Zeitplan nannte ein Sprecher des Innenministeriums nicht.
Grüne nicht unbedingt für Vergesellschaftungen
Den Eckpunkten zufolge soll eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur noch möglich sein, wenn eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine Landesregierung müsste demnach belegen, dass sie alle anderen Mittel wie Investitionen in den Wohnungsbau und Fördermaßnahmen vollständig ausgeschöpft hat. Zudem müsste eine Entschädigung „unmittelbar in Geld“ und zum Verkehrswert erfolgen, der durch ein Gutachten zu ermitteln wäre.
Ein pauschales Verbot von Vergesellschaftungen sei laut dem Sprecher des Justizministeriums jedoch nicht möglich. „Ein reines bundesgesetzliches Sperrgesetz in dem Sinne ‚Vergesellschaftung von Wohnraum ist im Bundesgebiet unzulässig‘ oder dergleichen, das wäre evident mit der Verfassung nicht vereinbar.“ Das Ministerium werde sich an einem solchen Gesetz auch nicht beteiligen. An dem Koalitionsbeschluss Anfang Juli, der eine solche Regelung vorsah, sei das Justizministerium nicht beteiligt gewesen.
Kritik kommt auch aus den Reihen der Koalition selbst. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir, Berichterstatter für Mietrecht seiner Fraktion, äußerte gegenüber dem „Tagesspiegel“ Bedenken: „Wenn Dobrindt Vergesellschaftungen tatsächlich verfassungskonform unterbinden will, dann soll er den regulären Weg gehen: das Grundgesetz ändern.“ Dafür fehle aber die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag.
Grünen-Chefin Franziska Brantner erklärte, ihre Partei halte Vergesellschaftungen nicht für den richtigen Weg und werde das auf Landesebene begründen müssen. „Ich halte es aber auch für schwierig, das Grundgesetz durch ein einfaches Gesetz aushebeln zu wollen.“
Bundes-SPD soll sich positionieren
Linken-Chef Luigi Pantisano warf Dobrindt und der gesamten schwarz-roten Bundesregierung vor, ihnen seien die Aktionäre großer Konzerne wie Vonovia wichtiger als die Mieterinnen und Mieter in Berlin. „Ein solches Gesetz wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.“ Er forderte die Bundes-SPD auf, sich zu positionieren: „Auf der Seite der Mietmafia oder der Mieterinnen und Mieter.“
Auch aus der Immobilienwirtschaft gibt es Reaktionen. Der Co-Vorstandschef des schwedischen Immobilien-Investors Heimstaden Bostad, Christian Fladeland, warnte vor den Berliner Vergesellschaftungsplänen. Zwar sehe er eine „sehr, sehr geringe Wahrscheinlichkeit“, dass sie letztlich umgesetzt werden könnten. Die bestehende Unsicherheit wirke sich aber bereits darauf aus, wo das Unternehmen investiere, sagte er der Nachrichtenagentur Bloomberg. Heimstaden Bostad gehören rund 20.000 Wohnungen in der Hauptstadt. Er könne „keinen schlechteren Weg finden“, um Kapitalgeber von Investitionen in Berlin abzuhalten.











