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Home » Nach diesen Infos darf der Chef fragen – und danach nicht
Wirtschaft

Nach diesen Infos darf der Chef fragen – und danach nicht

By zeit-heute.deOktober 21, 20263 Mins Read
Nach diesen Infos darf der Chef fragen – und danach nicht
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Jurist klärt auf

Wenn Sie krank sind: Das darf der Chef wissen – und das nicht


21.10.2026 – 18:17 UhrLesedauer: 4 Min.

Krankgeschriebene Mitarbeiterin arbeitet im Home OfficeVergrößern des Bildes

Krankgeschriebene Frau im Homeoffice (Symbolbild): Psychische Erkrankungen sorgen inzwischen für die längsten Ausfallzeiten im Job. (Quelle: damircudic)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Krankgeschrieben und trotzdem unterwegs: Ist das erlaubt – oder riskieren Sie damit Job und Gehalt? Ein Experte für Arbeitsrecht erklärt, was Chefs wirklich wissen dürfen.

Mit dem Herbst beginnt auch wieder die Erkältungs- und Grippesaison – und mit ihr steigen die Krankmeldungen in den Unternehmen. Doch obwohl Husten und Schnupfen häufig zu Krankmeldungen führen, sind sie nicht der Hauptgrund für die Masse an Ausfalltagen.

Eine aktuelle Auswertung der Krankenkasse DAK zeigt: Psychische Erkrankungen sind inzwischen der größte Treiber für Fehlzeiten im Job. Rund 34 Tage waren Betroffene 2025 im Schnitt pro Fall krankgeschrieben, während eine durchschnittliche Krankschreibung allgemein nur knapp 10 Tage dauert.

Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen: Müssen Sie Ihrem Chef die Diagnose nennen? Dürfen Sie krankgeschrieben spazieren gehen? Darf das Unternehmen Ihnen während der Krankschreibung kündigen? Rechtsanwalt und Cleverklagen-Chef Lucas Rößler erklärt, welche Rechte Beschäftigte haben, wie der Wiedereinstieg nach längerer Krankheit klappt – und was gilt, wenn eine Kündigung droht.

Die Diagnose bleibt Ihre Privatsache

„Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber nicht sagen, woran sie erkrankt sind, auch nicht auf Nachfrage“, sagt Lucas Rößler. Auf der Krankschreibung, die Ihr Arbeitgeber erhält, steht keine Diagnose. Wichtig ist allerdings, dass Sie sich sofort krankmelden.

Dauert Ihre Krankheit länger als drei Kalendertage, muss laut Rößler spätestens am nächsten Arbeitstag eine ärztliche Krankschreibung vorliegen – manche Arbeitgeber verlangen sie schon ab dem ersten Tag. Sind Sie gesetzlich versichert, ruft Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung inzwischen selbst digital bei der Krankenkasse ab.

Krankgeschrieben heißt nicht Bettruhe – aber Vorsicht bei Social Media

Viele glauben, sie dürften während der Krankschreibung nicht vor die Tür. Das stimmt nicht: „Erlaubt ist alles, was die Genesung nicht gefährdet“, so der Experte. Bei Depressionen empfehlen Ärzte laut Rößler oft sogar Spaziergänge, Sport oder soziale Kontakte.

  • Darf der Chef anrufen? Was Arbeitgeber bei Krankschreibungen wirklich dürfen
  • Chef liest mit: So weit darf Mitarbeiterüberwachung gehen

Rechtlich heikel wird es, wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Verhalten für genesungswidrig hält, etwa nach einem Konzertbesuch oder wenn während einer Krankschreibung wegen Erschöpfung Partyfotos auf Social Media auftauchen. Dann droht eine Abmahnung, im schlimmsten Fall die Kündigung. „Unter Umständen fällt auch die Lohnfortzahlung weg“, warnt der Jurist.

Solche Fälle landen häufig vor Gericht, wo am Ende sogar Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt aussagen muss. Unser Tipp: Empfiehlt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sport oder soziale Kontakte, lassen Sie sich das lieber schriftlich bestätigen.

Auch bei langem Ausfall fließt weiter Geld

Längere Fehlzeiten belasten nicht nur Ihre Gesundheit und Psyche, sondern oft auch Ihr Bankkonto.

  • Die ersten sechs Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber das volle Gehalt weiter – vorausgesetzt, Sie arbeiten schon mindestens vier Wochen im Betrieb.
  • Danach springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse mit Krankengeld ein: 70 Prozent vom Brutto, höchstens aber 90 Prozent vom Netto.
  • Nach Abzug der Sozialabgaben bleiben Ihnen meist etwa drei Viertel bis vier Fünftel Ihres gewohnten Nettogehalts.
  • Es gilt außerdem eine Obergrenze: 2026 liegt sie bei maximal 135,63 Euro brutto pro Kalendertag, also rund 4.070 Euro im Monat.

Rößler weist darauf hin, dass besonders Gutverdiener deshalb mit deutlich weniger Geld rechnen müssen als gewohnt. Wegen derselben Krankheit erhalten Sie insgesamt bis zu 78 Wochen lang Geld innerhalb von drei Jahren, die sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber werden dabei mitgerechnet.

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