DRV-Zahlen
Regierung stoppt legalen Trick für mehr als 100.000 Rentner
04.10.2026 – 12:21 UhrLesedauer: 2 Min.

Wer Angehörige pflegt, kann sich auch im Ruhestand extra Rentenpunkte sichern – doch nur noch bis 2027. Den Trick nutzen bisher Zehntausende.
Vom geplanten Ende eines legalen Rententricks für pflegende Rentner könnten potenziell mehr als 100.000 Menschen betroffen sein. Das legen Zahlen nahe, die die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) t-online auf Anfrage mitgeteilt hat. Demnach bezogen 2025 bundesweit rund 178.400 Menschen eine Altersteilrente – rund 101.200 von ihnen haben die reguläre Altersgrenze bereits erreicht.
Dieser hohe Teilrentenanteil ist ein Indiz für den Trick: Wer das reguläre Rentenalter überschritten hat, ist eigentlich versicherungsfrei – die Pflegekasse zahlt dann keine Rentenbeiträge mehr. Beantragt eine pflegende Person jedoch eine Teilrente und verzichtet dabei auf nur 0,01 Prozent ihrer Vollrente, wird sie wieder versicherungspflichtig und sammelt weiter Rentenpunkte. Je nach Pflegegrad erhöht ein Jahr häusliche Pflege den Rentenanspruch derzeit um 7,04 bis 37,27 Euro monatlich.
„Hoher Anteil an Pflegepersonen zu vermuten“
Wie viele Rentnerinnen und Rentner sich nach Erreichen der Regelaltersgrenze nur deshalb in Teilrente befinden, um noch Beiträge der Pflegekasse erhalten zu können, erfasst die Deutsche Rentenversicherung nicht. Aber: „In dieser Gruppe ist ein hoher Anteil an Pflegepersonen zu vermuten“, sagte DRV-Expertin Gundula Sennewald t-online. Der gewählte Teilrentenanteil liege zudem in der Regel bei mindestens 99 Prozent.
Dem Kniff, sich durch einen Wechsel von Voll- in Teilrente weiter Rentenbeiträge und damit eine höhere Rente zu sichern, will die Bundesregierung einen Riegel vorschieben. Im Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), den das Kabinett verabschiedet hat, ist von einer „unbeabsichtigten Gestaltungsmöglichkeit zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegeversicherung“ die Rede, die Pflegepersonen mit dem Flexirentengesetz von 2017 erhalten hätten.
Um die soziale Pflegeversicherung zu entlasten, soll es ab dem 1. Januar 2027 nur noch jenen Rentnern möglich sein, über die Pflege Rentenpunkte zu erhalten, die ihre persönliche Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.











