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Home » Polizei verrät, wie Betroffene sich wehren können
Leben

Polizei verrät, wie Betroffene sich wehren können

By zeit-heute.deSeptember 18, 20263 Mins Read
Polizei verrät, wie Betroffene sich wehren können
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Nicht nur ein Wiesn-Problem

Ungefragt intim gefilmt: Wie man sich bei Upskirting wehrt

Aktualisiert am 18.09.2026 – 13:35 UhrLesedauer: 3 Min.

Vergrößern des Bildes

Upskirting-Videos von einem Fahrgeschäft auf dem Münchner Oktoberfest sind offenbar massenhaft auf im Netz und via Social Media verbreitet worden. (Quelle: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)

Ob auf dem Volksfest oder in der Bahn: Fotografieren und Filmen unter den Rock ist eine Straftat. Polizei-Tipps, wie Betroffene und Zeugen reagieren sollten, vor Ort und wenn Aufnahmen im Netz landen.

Upskirting, also heimliches Fotografieren oder Filmen unter Röcke oder in den Ausschnitt, ist in Deutschland seit 2021 als „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ strafbar. Wer es trotzdem tut, kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Dennoch passiert es immer wieder, vor einigen Monaten berichtete das LKA Rheinland-Pfalz von gestiegenen Fallzahlen. Und das sind nur die gemeldeten; Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, weil viele Betroffene die Tat gar nicht bemerken oder sie nicht anzeigen.

Und etliche Aufnahmen landen im Internet. So wurden Videos von einem Fahrgeschäft auf dem Münchner Oktoberfest offenbar massenhaft auf Plattformen verbreitet. Laut „Süddeutscher Zeitung“ fand man allein bei Meta mehr als 32.000 Videos rund um das Fahrgeschäft mit dem Namen Teufelsrad, Tausende weitere auf YouTube und TikTok.

Wiesn-Chef Christian Scharpf nennt das Filmen unter den Rock eine „Sauerei“. Am betreffenden Fahrgeschäft weisen Schilder darauf hin, dass Filmen und Hochladen ohne Erlaubnis verboten sind; Besucherinnen können kostenlos Radlerhosen ausleihen. Doch entscheidend ist nicht ihre Kleidung.

Ob Rolltreppe, Kettenkarussell oder Club: Verantwortlich ist, wer die Aufnahme anfertigt oder verbreitet.

Was bedeuten Upskirting und Downblousing?

  • Upskirting nennt man das heimliche Fotografieren oder Filmen unter einen Rock oder ein Kleid.
  • Downblousing nennt man es, wenn von oben in einen Ausschnitt gefilmt oder fotografiert wird.
  • Solche Taten können etwa auf Treppen, in Bussen und Bahnen, in Schwimmbädern, Einkaufszentren, Clubs oder bei Volksfesten geschehen.

Nach Paragraf 184k Strafgesetzbuch sind unbefugte Aufnahmen von Genitalien, Gesäß, weiblicher Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche strafbar, wenn diese Bereiche vor Blicken geschützt sind. Auch das Verwenden und Weitergeben kann strafbar sein. Es drohen eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Niemand darf gegen seinen Willen zum Sexobjekt gemacht werden, so das Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf dem Portal „Bayern gegen Gewalt“.

Was kann ich tun, wenn es mir passiert?

Die Polizei NRW empfiehlt Betroffenen folgende Schritte:

  1. Aufmerksamkeit schaffen: Laut um Hilfe rufen und Umstehende konkret ansprechen – etwa mit der Bitte, die Polizei zu verständigen.
  2. Polizei rufen: In einer akuten Situation die 110 wählen. Zudem rät die Polizei, Anzeige auf einer Polizeidienststelle oder über die Onlinewache zu erstatten. Weil Upskirting grundsätzlich ein Antragsdelikt ist, sollte man sich dabei nach dem erforderlichen Strafantrag erkundigen.
  3. Details merken: Aussehen, Kleidung, besondere Merkmale und Fluchtrichtung der verdächtigen Person einprägen.

Betroffene sollten nicht versuchen, die Person allein festzuhalten oder ihr das Handy mit Gewalt abzunehmen, so die Polizeiliche Kriminalprävention, sondern andere oder das Sicherheitspersonal hinzuholen.

Was können Zeugen tun?

Die Polizeiliche Kriminalprävention rät, die 110 zu verständigen, andere um Mithilfe zu bitten und sich Tätermerkmale einzuprägen. Zeugen sollten sich gegebenenfalls um die betroffene Person kümmern und für eine Aussage zur Verfügung stehen.

Dazu gehört, konkret zu schildern, was man beobachtet hat, und zu fragen, was die Person jetzt braucht. Bagatellisierungen sind fehl am Platz: Die Tat verletzt Würde und sexuelle Selbstbestimmung, auch ohne körperliche Berührung.

Was, wenn ein Video bereits online ist?

Dokumentieren Sie Plattform, Profilname, Internetadresse sowie Datum und Uhrzeit des Fundes, ohne das Spanner-Foto oder -Video weiterzuverbreiten. Melden Sie den Inhalt bei der Plattform und wenden Sie sich an die Polizei. Paragraf 184k stellt auch das unbefugte Verwenden und Zugänglichmachen solcher Aufnahmen unter Strafe.

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