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Home » Kindergeld ohne Antrag im Bundestag
Politik

Kindergeld ohne Antrag im Bundestag

By zeit-heute.deJuli 9, 20263 Mins Read
Kindergeld ohne Antrag im Bundestag
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Familien

Kindergeld ohne Antrag im Bundestag – darum geht es

Aktualisiert am 09.07.2026 – 04:30 UhrLesedauer: 3 Min.

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In mehreren Stufen soll das Kindergeld künftig „proaktiv“ ausbezahlt werden – ohne Antrag, also ohne Papierkram. (Symbolbild) (Quelle: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)

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Die Bundesregierung will Bürokratie abbauen. Dazu zählt auch eine Maßnahme, von der viele Eltern profitieren sollen.

Es soll ein „echter Servicegewinn“ für hunderttausende Eltern werden. Das verspricht die Bundesregierung. In mehreren Stufen soll das Kindergeld künftig „proaktiv“ ausbezahlt werden – ohne Antrag, also ohne Papierkram. Gerade in einer sensiblen Phase rund um Geburt und Familiengründung solle es eine spürbare Entlastung für Familien geben, heißt es im Gesetzentwurf, den der Bundestag heute verabschieden soll. Außerdem soll die Digitalisierung der staatlichen Verwaltung vorangebracht werden. Der Bundestag stimmt an diesem Donnerstagmittag über einen Gesetzentwurf ab. Auch der Bundesrat muss zustimmen.

Wer bekommt wie viel Kindergeld?

Rund 55 Milliarden Euro Kindergeld hat die Familienkasse im vergangenen Jahr ausgezahlt, für 17,57 Millionen Kinder. Generellen Anspruch haben alle Eltern, die in Deutschland steuerpflichtig sind und ein Kind unter 18 Jahren haben, das hier oder in einem anderen EU-Land lebt. Sonderregeln gibt es für Kinder in Ausbildung.

Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt. In drei von vier Fällen wird es nach Angaben des Finanzministeriums auf das Konto der Mutter überwiesen.

Die schwarz-rote Koalition hat angekündigt, das Kindergeld zu erhöhen. Es soll voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen, wie es in einem Papier des Finanzministeriums zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vor kurzem hieß.

Was muss man bisher tun – und warum soll sich das ändern?

Bisher funktioniert das so: Wer ein Kind bekommt, meldet es beim Standesamt an, teils übernehmen das auch die Krankenhäuser für die frischen Eltern. Damit bekommt das Kind eine Steuer-ID, die man für den Antrag auf Kindergeld bei den Familienkassen braucht. Das Formular kann man schriftlich einreichen oder elektronisch. Aktuell wird Kindergeld nur auf Antrag gezahlt.

Kritiker des bisherigen Systems meinen, für viele Familien sei das gerade kurz nach einer Geburt zu aufwendig. In dieser Zeit habe man doch ganz andere Dinge im Kopf. Außerdem seien die Formulare so kompliziert, dass viele Anträge zu spät gestellt würden. Es könne, so argumentieren sie, sowohl Behörden als auch Familien vieles erleichtern, wenn das Kindergeld automatisch ausgezahlt würde. Die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatskommission hatte empfohlen, Kindergeld künftig ohne vorherige Antragstellung auszuzahlen. „So sparen die Bürgerinnen und Bürger Zeit und Aufwand“, hieß es.

Wie soll es künftig funktionieren?

Wenn ein Neugeborenes angemeldet wird, soll das Standesamt künftig wie bisher das Bundeszentralamt für Steuern informieren – und dieses dann selbstständig die Familienkasse. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass der Staat die Kontoverbindung (IBAN) von mindestens einem Elternteil kennt. Familien, die damit nicht einverstanden sind, können das ändern lassen. Die Kontoverbindung kann man jetzt schon beispielsweise über das Steuerportal Elster melden.

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