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Home » E-Auto-Prämie: Antragsteller müssen Steuererklärung abgeben
Mobilität

E-Auto-Prämie: Antragsteller müssen Steuererklärung abgeben

By zeit-heute.deMai 27, 20263 Mins Read
E-Auto-Prämie: Antragsteller müssen Steuererklärung abgeben
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Portal geöffnet

E-Auto-Förderung zwingt Antragsteller zur Steuererklärung

Aktualisiert am 27.05.2026 – 09:40 UhrLesedauer: 2 Min.

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E-Auto-Förderung beantragen: Das klingt gut – aber ohne Steuerbescheid wird es schwierig. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa-bilder)

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Wer die neue E-Auto-Förderung nutzen möchte, muss zwei Steuerbescheide aus den Vorjahren nachweisen. So wird nun auch für viele bisher nicht Abgabepflichtige eine Steuererklärung nötig.

Seit dem 19. Mai ist das neue Portal für die staatliche E-Auto-Förderung offiziell freigeschaltet. Die Bundesregierung hatte das Programm zuvor angekündigt, nun können Anträge online gestellt werden. Die Förderung gilt dabei rückwirkend sogar für Fahrzeuge, die bereits seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden.

Wer die Prämie beantragen möchte, braucht allerdings mehr als Kaufvertrag und Fahrzeugpapiere. Nach den aktuellen Vorgaben sind auch die beiden letzten Einkommensteuerbescheide erforderlich. Die erstellt das Finanzamt erst nach erfolgreicher Bearbeitung einer eingereichten Steuererklärung. Für viele Bürgerinnen und Bürger könnte das überraschende Folgen haben.

Einige Steuerzahler könnten in Zugzwang geraten

„Denn zahlreiche Arbeitnehmer geben bislang überhaupt keine Steuererklärung ab – schlicht, weil sie dazu nicht verpflichtet sind“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Besonders Ledige mit ausschließlich lohnsteuerpflichtigem Einkommen verzichten oft jahrelang auf eine freiwillige Erklärung.“ Genau diese Gruppe könnte nun unter Zugzwang geraten.

Hintergrund ist die neue Ausgestaltung der Förderung: Denn die Höhe des staatlichen Zuschusses und die Anspruchsberechtigung hängen nicht nur vom Fahrzeug, sondern auch vom Haushaltseinkommen und der Familiengröße ab. Sie liegt bei maximal 6.000 Euro. Maßgeblich ist dabei das „zu versteuernde Einkommen“, das verbindlich erst mit einem Einkommensteuerbescheid feststeht. Ohne Bescheid also kein Nachweis, und ohne Nachweis keine Förderung.

Rückwirkende Abgabe bis zu vier Jahre möglich

Damit entsteht faktisch eine neue Hürde: Wer keine Steuerbescheide hat, muss möglicherweise noch rückwirkend Steuererklärungen einreichen, bevor überhaupt ein Antrag auf die E-Auto-Prämie möglich ist. Die freiwillige Abgabe ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

„Rechtlich bedeutet das zwar keine automatische neue Abgabepflicht im steuerlichen Sinne“, erklärt Karbe-Geßler. „Niemand wird allein wegen der Förderung plötzlich gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.“ Praktisch koppelt der Gesetzgeber die Förderung jedoch an Unterlagen, die man nur durch Abgabe einer Steuererklärung erhalten kann.

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Digitales Ausweisverfahren als weitere Hürde

Hinzu kommt der technische Aufwand: Für die Antragstellung wird eine digitale Identität benötigt – entweder die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) oder ein Elster-Zertifikat. Denn ohne eines von beiden lässt sich das notwendige Bund-ID-Konto nicht mit der für den Förderantrag geforderten Vertrauensstufe anlegen. Einige Bürgerinnen und Bürger dürften so erstmals mit digitalen Verwaltungsverfahren in Berührung kommen.

Besonders herausfordernd könnte die Situation für Rentner, Studenten oder Geringverdiener werden, die bislang noch nicht mit dem Finanzamt zu tun hatten. Die Bundesregierung hat inzwischen eingeräumt, dass für Personen ohne Steuerbescheid noch Lösungen gefunden werden müssten. Denkbar wären dann etwa alternative Nachweise wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenmitteilungen. Konkrete Regelungen fehlen bislang jedoch.

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