Auch Nachhaltigkeit spielt eine wachsende Rolle. Der Finanzausschuss spricht sich dafür aus, dass Sparer im Standarddepot aus öffentlicher Hand eine Variante wählen können, die ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt. Zugleich dringt der Ausschuss darauf, dass dieses Standarddepot von Beginn an verfügbar ist, also spätestens zum geplanten Start am 1. Januar 2027. Nur dann könne es seine Rolle als Vergleichsmaßstab erfüllen und echten Wettbewerb zwischen Anbietern fördern. Allerdings ist neben der Frage, wer das Geld verwaltet, noch offen, wo die Bürger dieses Depot dann abschließen können. Die Bundesbank selbst kann nämlich keine Konten führen.
Flankiert wird die Reform durch neue staatliche Anreize. Die Förderung wird neu gestaffelt und für die meisten Sparer ausgeweitet. Maximal sind 540 Euro Grundzulage möglich. Wer Kinder hat, erhält zusätzlich bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind. Gleichzeitig öffnet sich das System breiter: Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sollen Zugang zur geförderten Altersvorsorge erhalten. Auch das hatte der Bundesrat noch in den Gesetzentwurf hineinverhandelt.











