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Home » Anspruch und Dauer laut Gesetz
Wirtschaft

Anspruch und Dauer laut Gesetz

By zeit-heute.deMai 7, 20262 Mins Read
Anspruch und Dauer laut Gesetz
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Neben dem BGB regelt auch der Arbeitsvertrag das Recht auf Sonderurlaub. Oft ist hier genau festgehalten, wie viel Sonderurlaub Sie bekommen, wenn ein Angehöriger stirbt. Auch in einem Tarifvertrag kann es entsprechende Vereinbarungen geben.

So regelt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst § 29, dass Arbeitnehmer beim Tod des Lebenspartners, eines Elternteils oder eines Kindes zwei Tage Sonderurlaub bekommen.

Bundesbeamten stehen ebenfalls zwei Arbeitstage Sonderurlaub zu, wenn der Lebenspartner, ein Kind oder Elternteil verstirbt. Die Besoldung wird dabei weiterhin gezahlt.

In der Regel gibt es kein spezielles Verfahren, wie Sie einen Sonderurlaub beantragen müssen, wenn ein Angehöriger gestorben ist. Sprechen Sie den Fall am besten mit Ihrer Vorgesetzten ab und reichen Sie den Sonderurlaub so ein, wie es im Unternehmen bei der Urlaubsplanung üblich ist. Erkundigen Sie sich in der Personalabteilung, ob es dazu eine besondere Regelung gibt.

Das deutsche Arbeitsrecht gewährt Arbeitnehmern, egal ob sie in Vollzeit oder Teilzeit, als Aushilfe, als Praktikant oder als Auszubildender angestellt sind, einen Urlaubsanspruch. In welchem Umfang der Arbeitgeber Ihnen diese Erholungstage gewähren muss, ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der Urlaubsanspruch mindestens 24 Werktage, wobei der Gesetzgeber von einer Sechstagewoche ausgeht. Arbeiten Sie fünf Tage pro Woche, berechnet sich der Mindesturlaub pro Kalenderjahr anteilig.

Demnach steht Ihnen, sofern nichts anderes in einem Tarifvertrag oder einer innerbetrieblichen Fassung vereinbart ist, eine Mindesturlaubszeit von 20 Werktagen zu (bei einer Viertagewoche 16, bei einer Dreitagewoche 12, bei einer Zwei-Tage-Woche 8 und bei einer Eintagewoche 4 Arbeitstage).

Das Entgelt, das Sie während des Urlaubs erhalten, bemisst sich nach Ihrem durchschnittlichen Arbeitsverdienst während der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn. In der Regel erhalten Sie während der Urlaubszeit einfach Ihr normales Gehalt weiter, so als wenn Sie tatsächlich arbeiten würden.

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