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Home » Sind Rabatte nur für App-Nutzer rechtens?
Leben

Sind Rabatte nur für App-Nutzer rechtens?

By zeit-heute.deApril 17, 20262 Mins Read
Sind Rabatte nur für App-Nutzer rechtens?
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Einkauf im Supermarkt und beim Discounter

Rabatt nur für App-Nutzer: Ist das rechtens?


Aktualisiert am 17.04.2026 – 07:51 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Kundin: Über Vergünstigungen freuen sich alle Verbraucher. (Quelle: Andriy Popov/imago)

Viele Supermärkte und Discounter bieten Rabattaktionen exklusiv über ihre Apps an. Verbraucherschützer erklären, welche Bedingungen dafür gelten und was Kunden beachten sollten.

Jeder ist froh, wenn er beim Einkauf von Lebensmitteln etwas sparen kann. Daher durchstöbern viele auf der Suche nach Schnäppchen am Wochenende die Angebots-Prospekte gängiger Discounter und Supermärkte und planen ihre Einkäufe entsprechend. Ärgerlich wird es jedoch, wenn man das Kleingedruckte sowohl im Prospekt als auch vor Ort übersieht. Und zwar, wenn die Angebotspreise nur für Nutzer der Supermarkt- oder Discounter-App gelten.

Kunden, die die App nicht haben, fragen sich dann: Ist es erlaubt, dass der Rabattpreis nur für Nutzer der App gilt? Oder handelt es sich hierbei um unlauteren Wettbewerb?

Die Experten von lebensmittelklarheit.de erklären, dass es laut Gesetz zulässig ist, Rabatte an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Dazu zählen unter anderem Rabattkarten oder Bonusprogramme. „Ähnlich wie beim Installieren einer App müssen Verbraucher:innen sich hier zunächst anmelden und zustimmen, bestimmte Daten an das Unternehmen zu übermitteln.“

Wichtig ist allerdings, so die Experten, dass Kunden dem Angebotsprospekt sowie dem Preisschild in der Filiale entnehmen können, dass der reduzierte Preis an eine Bedingung geknüpft ist. Es muss klar hervorgehen, so die Verbraucherschützer, welcher Preis für wen gilt.

Die Verbraucherschützer monieren jedoch auch, dass es nicht zulässig sei, „den Normalpreis für Menschen ohne App kleiner zu drucken oder zu verstecken. Er sollte mindestens gleich groß wie der Rabattpreis gedruckt sein. Auch der Hinweis ‚Nur mit der App plus‘ sollte klar und deutlich zu lesen sein.“

Die Vorgehensweise der Discounter und Supermärkte, nur für bestimmte Kunden die Preise zu senken, fällt nicht unter den Tatbestand unlauteren Wettbewerbs. Schließlich liegt kein täuschendes Angebot oder eine aggressive geschäftliche Handlung vor.

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