Last-Minute-Tipps
Reisepass vergessen: So verreisen Sie trotzdem
Aktualisiert am 17.04.2026 – 03:00 UhrLesedauer: 3 Min.
Der Schreck ist groß, wenn der Reisepass nicht mit im Gepäck ist. Was gedanklich das Ende des Urlaubs bedeutet, findet meist doch ein gutes Ende.
Anstelle von Urlaubsvorfreude tritt Panik, wenn mit dem Reisepass das wichtigste Dokument fehlt. Kurz durchatmen und die Panik unterdrücken ist die beste Lösung, denn es gibt selbst bei einem verlorenen Pass noch eine Lösung. Mit den nachfolgenden Tipps kann der Urlaub doch noch stattfinden.
Fehlt der Reisepass, ist eine kurze Kontrolle aller Taschen sinnvoll. Manchmal ist das Dokument in einem anderen Fach gelandet und findet sich von selbst. Fehlt es, geht es mit den nächsten Schritten weiter.
Ist die Sicherheitskontrolle bereits passiert, kann der Reisepass dort verloren gegangen sein. Über die Bundespolizei oder das Fundbüro lässt sich eine Vermisstenmeldung ausgeben. Für die Rückgabe eines dort hinterlegten Reisepasses braucht es ein gültiges Identifikationsdokument.
Bleibt der Pass auch nach intensiver Suche unauffindbar oder liegt mit Sicherheit zuhause, kann auch hier ein Gang zur Bundespolizei helfen. Stationen gibt es an allen deutschen Flughäfen. Bei der Bundespolizei kann ein sogenannter Reiseausweis als Passersatz beantragt werden. Dabei handelt es sich um einen Ersatz für den Reisepass, der jedoch nur für die Dauer der jeweiligen Reise gültig ist.
Für die erfolgreiche Beantragung ist ein Dokument notwendig, das eindeutig zur Identifikation geeignet ist. Ein solches Dokument ist beispielsweise ein Personalausweis, eine Geburtsurkunde oder ein Führerschein. Das Ersatzdokument wird auch ausgestellt, wenn ein Reisepass zwar vorhanden, aber abgelaufen ist.
Der Passersatz ist grundsätzlich in allen EU-Mitgliedsstaaten, Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz gültig. Davon abweichend ist die Einreise in folgenden Staaten nur in Verbindung mit einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis gültig:
Reisen außerhalb des europäischen Raums gestalten sich leider als deutlich schwieriger. Zu touristischen Zwecken werden die deutschen Dokumente allerdings ausnahmsweise auch international anerkannt.
In Ausnahmefällen erkennen auch Länder außerhalb des europäischen Raums die deutschen Ersatzdokumente an. Dabei handelt es sich häufig um Nachbarländer. Die Bundespolizei am Flughafen kann dabei beratend tätig werden. In der Regel werden Dokumente nur ausgestellt, wenn Einreisemöglichkeiten für die gebuchte Reise tatsächlich bestehen.











