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Home » Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich sparen und absetzen
Wirtschaft

Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich sparen und absetzen

By zeit-heute.deApril 15, 20262 Mins Read
Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich sparen und absetzen
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Änderung spart Geld

Neuer Steuervorteil für Beschäftigte

Aktualisiert am 15.04.2026 – 12:26 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Neue Steuerregel ab 2026: Gewerkschaftsbeiträge wirken sich erstmals direkt aus. (Quelle: Hammarby Studios/getty-images-bilder)

Bisher oft wirkungslos, künftig bares Geld wert: Gewerkschaftsbeiträge senken ab 2026 die Steuerlast stärker – wenn Arbeitnehmer aktiv werden.

Für viele Beschäftigte hatten Gewerkschaftsbeiträge bisher steuerlich kaum spürbare Auswirkungen. Zwar konnten sie die Mitgliedsbeiträge schon lange als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. In der Praxis gingen sie jedoch häufig im ohnehin berücksichtigten Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf und blieben damit ohne zusätzlichen steuerlichen Effekt.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt derzeit 1.230 Euro pro Jahr. „Dieser Betrag wird automatisch von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen, ohne dass einzelne Werbungskosten nachgewiesen werden müssen“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Erst wenn die tatsächlichen Werbungskosten darüber liegen, wirkt sich jede weitere Ausgabe steuerlich aus.“

Für viele Beschäftigte mit vergleichsweise geringen beruflichen Aufwendungen bedeutete das: Auch wenn sie regelmäßig Beiträge an ihre Gewerkschaft zahlten, änderte sich ihre Steuerlast dadurch nicht.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich diese Situation grundlegend. Durch eine Änderung im Einkommensteuergesetz können Gewerkschaftsbeiträge künftig zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt werden. Der Pauschbetrag bleibt also weiterhin bestehen, die Beiträge kommen nun jedoch steuerlich obendrauf.

Das hat eine klare Konsequenz: Gewerkschaftsbeiträge mindern künftig auch dann das zu versteuernde Einkommen, wenn die übrigen Werbungskosten unterhalb des Pauschbetrags liegen. Damit entfalten die Beiträge erstmals für viele Mitglieder eine unmittelbare steuerliche Wirkung. Rechtlich umgesetzt wurde die Änderung durch das Steueränderungsgesetz 2025.

In der Praxis bedeutet das allerdings auch: „Wer diesen zusätzlichen Abzug nutzen möchte, muss seine Gewerkschaftsbeiträge in der Einkommensteuererklärung angeben“, sagt Karbe-Geßler. „Ohne Steuererklärung bleibt der Steuervorteil ungenutzt.“

Die Neuregelung gilt erstmals für das Steuerjahr 2026. Die entsprechenden Angaben werden daher mit der Steuererklärung 2026 gemacht, die üblicherweise im Jahr 2027 beim Finanzamt eingereicht wird.

Nach Schätzungen des Bunds der Steuerzahler könnte durch die neue Regelung die Anzahl an Steuererklärungen steigen, da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstmals allein wegen ihrer Gewerkschaftsbeiträge eine Steuererklärung abgeben könnten.

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