Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Diese Vornamen werden von Banken am häufigsten abgelehnt

Diese Vornamen werden von Banken am häufigsten abgelehnt

April 17, 2026
Schmuck für 2.200 Euro verkauft

Schmuck für 2.200 Euro verkauft

April 17, 2026
Kreuzfahrt-Schiff „Aidamar“: Polizei verhaftet Passagier

Kreuzfahrt-Schiff „Aidamar“: Polizei verhaftet Passagier

April 17, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Urteil – Wer hat Recht nach Unfall?
Mobilität

Urteil – Wer hat Recht nach Unfall?

By zeit-heute.deApril 15, 20262 Mins Read
Urteil – Wer hat Recht nach Unfall?
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Ganze Kolonne überholen?

Wichtiges Urteil für alle Autofahrer


Aktualisiert am 15.04.2026 – 12:43 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Aufpassen beim Überholen: Für Kolonnenspringer müssen andere nicht extrem rechts fahren. (Quelle: via www.imago-images.de)

Manche Autofahrer überholen ganze Autokolonnen. Verboten ist das nicht – aber wer es tut, muss einiges beachten.

Autofahrer müssen nicht extrem rechts fahren, um Kolonnenspringern das Überholen zu erleichtern. Kommt es zu einem Unfall, kann der Überholende allein haften. Das bestätigt eine richterliche Entscheidung am Landgericht Ellwangen. (Az.: 1 S 70/23)

Ein Autofahrer war auf einer schmalen Landstraße ohne Mittelstreifen und Straßenrand neben der Fahrbahn (Bankett) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h unterwegs. Beim Überholen einer Kolonne von etwa zehn Fahrzeugen streifte er das vorderste Fahrzeug und verursachte einen Sachschaden. Der Überholende verlangte Schadenersatz mit der Begründung, der andere Fahrer sei leicht nach links ausgeschert und habe dadurch den Unfall verursacht.

Die gegnerische Versicherung weigerte sich. Die Strecke sei kurvig und unübersichtlich, die Fahrbahn zudem schmal. Der Kläger habe trotz unklarer Verkehrslage überholt und dadurch den Unfall verursacht.

Der andere Unfallbeteiligte gab an, er habe sich nach Durchfahren einer Kurve noch nicht vollständig rechts eingeordnet. Das Gericht sah darin keinen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Zwar müsse man „so weit wie möglich“ rechts fahren. Allerdings: An der Unfallstelle habe es kein Bankett gegeben und die Straße sei unmittelbar hinter der Markierung abgefallen. Noch weiter rechts zu fahren, sei dem Fahrer daher nicht zuzumuten gewesen.

Außerdem fuhr der Überholte mit einer relativ geringen Geschwindigkeit von 63 km/h. Das Gericht sah darin ein Indiz dafür, dass in diesem Streckenabschnitt eine vorsichtige Fahrweise geboten war. Der Überholende hingegen war zum Unfallzeitpunkt mit einer Geschwindigkeit von 95 km/h unterwegs.

Das Gericht stellte klar: Das Überholen von Kolonnen ist zwar grundsätzlich erlaubt, in diesem Fall war es aber aufgrund der kurvigen und engen Straße nicht gefahrlos möglich. Der Überholende trage die alleinige Schuld, da er bei unklarer Verkehrslage überholt habe. Die Versicherung des Überholten muss nicht zahlen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Auto stehen lassen: Schadet eine längere Standzeit?

Auto stehen lassen: Schadet eine längere Standzeit?

Sprit an der Tanke gepanscht? Experten entkräften Gerüchte

Sprit an der Tanke gepanscht? Experten entkräften Gerüchte

So sichern Sie Ihr Bike optimal

So sichern Sie Ihr Bike optimal

Bayern hat den höchsten Dieselpreis

Bayern hat den höchsten Dieselpreis

E-Bike gebraucht kaufen: Worauf achten?

E-Bike gebraucht kaufen: Worauf achten?

E-Bike-Akku: Vier Anzeichen verraten Explosionsgefahr

E-Bike-Akku: Vier Anzeichen verraten Explosionsgefahr

Leasing ohne Schufa: Vorteile und Risiken

Leasing ohne Schufa: Vorteile und Risiken

Hier steht der Peel P50

Hier steht der Peel P50

Besonders Diesel deutlich günstiger geworden

Besonders Diesel deutlich günstiger geworden

Redakteurfavoriten
Schmuck für 2.200 Euro verkauft

Schmuck für 2.200 Euro verkauft

April 17, 2026
Kreuzfahrt-Schiff „Aidamar“: Polizei verhaftet Passagier

Kreuzfahrt-Schiff „Aidamar“: Polizei verhaftet Passagier

April 17, 2026
Wie lange ist man krank?

Wie lange ist man krank?

April 17, 2026
Nur ein Trend oder gesunde Aktivität?

Nur ein Trend oder gesunde Aktivität?

April 17, 2026
Neueste
Auto stehen lassen: Schadet eine längere Standzeit?

Auto stehen lassen: Schadet eine längere Standzeit?

April 17, 2026
München bekommt schon bald einen Yachthafen

München bekommt schon bald einen Yachthafen

April 17, 2026
Dieser Politiker ist der unbeliebteste

Dieser Politiker ist der unbeliebteste

April 17, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.