Dabei sollen die Jobcenter beratend unterstützen: „Eine vorgerichtliche Beratung leistet das Jobcenter im Rahmen seiner Beratungspflicht aus eigenen Ressourcen oder durch Dritte“, teilte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums mit. Die Kosten der Verfahren trägt der Kläger, Menschen mit wenig Geld könnten Prozesskostenhilfe beantragen, hieß es weiter. Heißt: Ein Leistungsempfänger ist dafür verantwortlich, einen solchen Prozess anzustrengen und sich um die Finanzierung zu kümmern.
Auf die Frage, wie eine flächendeckende Beratung sichergestellt werden könne, teilte die Sprecherin mit: „Die Ausgestaltung obliegt den einzelnen Jobcentern in eigener Zuständigkeit und hängt maßgeblich von den örtlichen Gegebenheiten ab.“ Sie wies darauf hin, dass bereits nach aktueller Rechtslage die Unterstützung bei der Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche zur Aufgabe der Jobcenter gehöre. Aus Jobcentern hörte t-online dazu, dass die neuen Anforderungen weit über die bisherigen hinausgehen. Dabei geht es auch um weitere Aufgaben, etwa die Feststellung überhöhter Mieten. Vielerorts muss nun Personal geschult und weitergebildet werden.
Die Linke kritisiert, dass Beratung alleine nicht reicht. „Mieterinnen und Mieter brauchen (…) rechtsanwaltliche Unterstützung, um ein Verfahren zur Durchsetzung der Mietpreisbremse aufzunehmen“, sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Caren Lay, t-online. Diese aber werde ihnen verwehrt. Sie befürchtet, dass Hunderttausenden Mietern Kürzungen drohen, wenn sie es nicht schaffen, den Vermieter selbstständig zu rügen. „Statt die Verantwortung auf die Privathaushalte zu verlagern, muss die Bundesregierung endlich Verantwortung übernehmen“, sagte Lay. Sie fordert eine Deckelung und einen stärkeren Kampf gegen überhöhte Mieten. Die Partei verweist in dem Zusammenhang auf ihre Beratung für Mieter und ihren Bezahlbarkeitsgipfel, den sie an diesem Dienstag in Berlin abhält. Dort sollen auch Mieter darüber berichten, wie sie sich erfolgreich gegen überhöhte Miete gewehrt haben.











