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Home » Verbraucherzentrale Bundesverband klagt wegen App-Pflicht
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Verbraucherzentrale Bundesverband klagt wegen App-Pflicht

By zeit-heute.deMärz 12, 20262 Mins Read
Verbraucherzentrale Bundesverband klagt wegen App-Pflicht
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Neue Packstationen

App-Zwang: Verbraucherzentrale klagt gegen DHL


Aktualisiert am 12.03.2026 – 13:52 UhrLesedauer: 2 Min.

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DHL-Zusteller: Die Verbraucherzentrale klagt gegen den Smartphone-Zwang. (Quelle: Martin Wagner/imago-images-bilder)

Kein Smartphone, kein Paket: Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht juristisch gegen DHL vor. Was der Streit für Paketempfänger bedeutet.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die DHL Paket GmbH vor dem Landgericht Köln verklagt. Die Klage wurde laut der Organisation am 3. März 2026 eingereicht und richtet sich gegen die Praxis, nicht zustellbare Pakete in Automaten zu hinterlegen, die sich nur per Smartphone bedienen lassen.

Kann ein Zusteller ein Paket nicht an der Haustür abgeben, leitet DHL die Sendung häufig an eine nahe gelegene Packstation um. Ältere Automaten verfügen über einen Bildschirm, an dem sich die Empfänger mit einem Abholcode ausweisen können. Neuere Modelle setzen dagegen ausschließlich auf die Post & DHL App. Wer kein Smartphone besitzt oder die Software nicht nutzen möchte, kommt an sein Paket nicht heran.

Genau darin sieht der vzbv ein unzulässiges Vorgehen. Die Hinterlegung in solche Automaten veranlasse Empfänger faktisch dazu, die App zu installieren und den entsprechenden Nutzungsbedingungen zuzustimmen, heißt es in der Klagebegründung, die auf der Webseite der Organisation veröffentlicht wurde. Pakete dürften nicht so zugestellt werden, dass der Zugriff darauf technisch an eine Softwareinstallation gebunden sei.

Das neue Postgesetz räumt Verbrauchern bereits das Recht ein, der Zustellung an rein App-gesteuerte Packstationen zu widersprechen. DHL ist demnach verpflichtet, dafür entsprechende Optionen bereitzustellen. Dennoch hält der vzbv die standardmäßige Hinterlegung in solchen Automaten für rechtswidrig – sie untergrabe die Wahlfreiheit der Empfänger.

Mit der Unterlassungsklage will der Verband gerichtlich durchsetzen, dass DHL die beanstandete Praxis künftig einstellt. Wer von einem möglichen Urteil profitieren möchte, muss sich laut vzbv nicht gesondert anmelden. Das Landgericht Köln muss nun entscheiden, ob die Praxis gegen Verbraucherschutzrecht verstößt.

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