Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
DWD mit Gewitter-Warnungen für diese Regionen

DWD mit Gewitter-Warnungen für diese Regionen

Juni 2, 2026
Ocrelizumab zeigt einen Nutzen bei Multiple-Sklerose-Form

Ocrelizumab zeigt einen Nutzen bei Multiple-Sklerose-Form

Juni 2, 2026
Konkurrenz für die Deutsche Bahn – werden Tickets günstiger?

Konkurrenz für die Deutsche Bahn – werden Tickets günstiger?

Juni 2, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Schaden im Supermarkt: Wer haftet im Schadensfall?
Leben

Schaden im Supermarkt: Wer haftet im Schadensfall?

By zeit-heute.deMärz 3, 20263 Mins Read
Schaden im Supermarkt: Wer haftet im Schadensfall?
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Kleines Missgeschick

Muss ich zahlen, wenn mir im Supermarkt etwas kaputtgeht?


Aktualisiert am 03.03.2026 – 07:53 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Eier: Sie können im Supermarkt besonders leicht zu Bruch gehen. (Quelle: Marta Ortiz/getty-images-bilder)

Kurz hat man im Supermarkt nicht aufgepasst, schon liegt eine Packung Eier oder ein Becher Sahne auf dem Boden. Wer muss für den Schaden aufkommen?

Sind jemandem im Supermarkt Eier auf den Boden gefallen, ist das dem Betroffenen oft peinlich – und er macht sich unter Umständen schnell aus dem Staub. Aber hätte er die Eier zahlen müssen, wenn er das Personal informiert hätte?

Die Antwort lautet: im Prinzip ja. Kunden müssen alle Schäden ersetzen, die sie im Supermarkt verursachen. Doch wie so oft, gibt es auch hier Ausnahmen. Denn wenn Waren im Laden sehr wackelig gestapelt sind, können Sie möglicherweise gar nichts für den Schaden.

Außerdem sind solche Missgeschicke oft peinlich – aber wenn es sich nur um kleinere Schäden wie etwa ein Gurkenglas, einen Joghurtbecher oder eben die Packung Eier handelt, zeigen sich die meisten Einzelhändler kulant. Und falls nicht, springt die private Haftpflichtversicherung ein – auch und gerade wenn es um höhere Summen geht.

Wer allerdings selbst im Supermarkt stürzt, kann Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Denn Kunden sollten sich dort sicher bewegen können. Darauf muss der Betreiber achten. Das bedeutet in der Praxis: Nach Reinigungsmaßnahmen sollte etwa ein Warnschild aufgestellt werden. Passiert nichts dergleichen, haben Kunden einen Schmerzensgeldanspruch, wenn sie auf den gewischten Flächen stürzen und sich verletzen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 24 O 76/18).

Der Fall: In einem Supermarkt war eine Kundin nach einem Einkauf kurz vor Geschäftsschluss zwischen dem Kassenbereich und der Ausgangstür gestürzt und hatte sich verletzt. Kurz zuvor war dort der Boden mit einer Reinigungsmaschine gesäubert worden. Weil sie auf einem unsichtbaren, von der Reinigung stammenden schmierigen Film gestürzt war, verlangte die Klägerin Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Der Supermarktbetreiber behauptete, die Klägerin sei in Eile gewesen und deswegen gestürzt. Die Reinigungsarbeiten seien schon etwa zehn Minuten vorher beendet worden. Der Bodenbelag könne höchstens noch leicht feucht gewesen sein. Eine vollständige Abtrocknung des Bodens unmittelbar nach der Reinigung sei technisch nicht möglich. Der Sturz der Klägerin basiere daher auf dem allgemeinen Lebensrisiko.

Das Urteil: Der Supermarktbetreiber habe gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen, weil er keine Vorkehrungen zum Schutz seiner Besucher getroffen habe. Möglich sei das etwa durch das kurzzeitige Sperren des betroffenen Bereichs oder das Aufstellen von Warnschildern. All dies sei ihm leicht möglich gewesen. Die Klägerin habe nicht mit der Feuchtigkeit auf dem Boden rechnen müssen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Lufthansa nimmt Gebühr für Flex-Tarife zurück

Lufthansa nimmt Gebühr für Flex-Tarife zurück

Eintrittspreis steht fest – erste Details für Touristen

Eintrittspreis steht fest – erste Details für Touristen

So trinkt Deutschland seinen Kaffee

So trinkt Deutschland seinen Kaffee

So können Sie Portulak in der Küche verwenden

So können Sie Portulak in der Küche verwenden

Berühmtes Stier-Mosaik bekommt neue Hoden

Berühmtes Stier-Mosaik bekommt neue Hoden

Wie viel ist üblich? Tipps für Reisende

Wie viel ist üblich? Tipps für Reisende

Lernen Sie die chinesische Birne kennen

Lernen Sie die chinesische Birne kennen

Wie gesund sind die konservierten Früchte?

Wie gesund sind die konservierten Früchte?

Burg oder Schloss? Die wichtigsten Unterschiede der Bauwerke

Burg oder Schloss? Die wichtigsten Unterschiede der Bauwerke

Redakteurfavoriten
Ocrelizumab zeigt einen Nutzen bei Multiple-Sklerose-Form

Ocrelizumab zeigt einen Nutzen bei Multiple-Sklerose-Form

Juni 2, 2026
Konkurrenz für die Deutsche Bahn – werden Tickets günstiger?

Konkurrenz für die Deutsche Bahn – werden Tickets günstiger?

Juni 2, 2026
Wenn die Hautfarbe in der Eisdiele zum Problem wird

Wenn die Hautfarbe in der Eisdiele zum Problem wird

Juni 2, 2026
Infos zu Kader, Trainer, Gruppe

Infos zu Kader, Trainer, Gruppe

Juni 2, 2026
Neueste
Iran-Krieg treibt Inflationsrate im Mai auf 3,2 Prozent

Iran-Krieg treibt Inflationsrate im Mai auf 3,2 Prozent

Juni 2, 2026
Hofdame erwischt Bauer „in flagranti“ mit Konkurrentin

Hofdame erwischt Bauer „in flagranti“ mit Konkurrentin

Juni 2, 2026
Jeder fünfte Mann ist stark übergewichtig

Jeder fünfte Mann ist stark übergewichtig

Juni 2, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.