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Home » Eintrittspreis steht fest – erste Details für Touristen
Leben

Eintrittspreis steht fest – erste Details für Touristen

By zeit-heute.deJuni 2, 20262 Mins Read
Eintrittspreis steht fest – erste Details für Touristen
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Touristen zahlen schon 2026

Eintrittspreis für Kölner Dom steht fest – erste Details bekannt


02.06.2026 – 11:21 UhrLesedauer: 1 Min.

Der Kölner Dom, aus der Luft fotografiert. Im Umfeld sind zahlreiche Häuser der Kölner Altstadt zu sehen. Im Hintergrund sind die Berge des Bergischen Lands zu erkennen.Vergrößern des Bildes

Der Kölner Dom: In der zweiten Jahreshälfte kostet der Besuch in der Kathedrale für Touristen erstmals Eintritt. Gottesdienste bleiben weiterhin kostenlos. (Quelle: IMAGO/Horst Galuschka /imago)

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Der Kölner Dom wird ab der zweiten Jahreshälfte 2026 für Touristen Eintritt kosten. Die Verantwortlichen lüften das Geheimnis um den Preis.

Der Eintrittspreis für den Kölner Dom steht fest. Ab dem 1. Juli 2026 müssen Touristen für einen Besuch in der weltberühmten Kathedrale zwölf Euro zahlen. Das teilten die Verantwortlichen am Dienstag (2. Juni) auf einer Pressekonferenz mit. Im März hatte das Domkapitel bereits erklärt, dass mit der sogenannten Besichtigungsgebühr die steigenden Kosten für den Dom gegenfinanziert werden sollen.

  • Ausnahmen beim Eintritt: So kommen Besucher künftig kostenlos in den Kölner Dom

Gottesdienste und Gebete im Kölner Dom sollen weiterhin kostenlos bleiben. Auch Kinder bis zum Alter von 13 Jahren zahlen keinen Eintritt. Dieses Angebot wird auch auf die Schatzkammer und die Turmbesteigung ausgeweitet. Dort müssen Kinder bislang zahlen. Schwerbehinderte mit Begleitperson erhalten ebenfalls weiterhin freien Eintritt.

Kölner Dom: Eintritt zum Gebet weiterhin frei

Ermäßigungen gelten für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren, Studierende, Auszubildende und Begleitpersonen von Schülergruppen. Auch Inhaber von Sozialpässen in Nordrhein-Westfalen, wie etwa dem Kölnpass, zahlen den halben Preis.

Dompropst Monsignore Guido Assmann sagte bereits im März zur Entscheidung: „Das Wichtigste ist: Der Kölner Dom bleibt ein Gotteshaus. Das Gebet, das Kerzen anzünden muss, der kurze Besuch, muss weiterhin möglich sein.“ Dies soll künftig über das Nordportal in Richtung Kölner Hauptbahnhof möglich sein.

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