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Home » Angst vor Krieg? Reiserücktrittversicherung hilft oft nicht
Leben

Angst vor Krieg? Reiserücktrittversicherung hilft oft nicht

By zeit-heute.deMärz 2, 20262 Mins Read
Angst vor Krieg? Reiserücktrittversicherung hilft oft nicht
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Urlaub stornieren

Pauschalreisende haben bei Kriegsgefahr einen Vorteil

02.03.2026 – 16:00 UhrLesedauer: 2 Min.

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Keine Leistung bei Kriegshandlungen: Reiserücktrittsversicherungen zahlen in der Regel nicht bei Abbruch oder Rücktritt aufgrund von Kriegsgefahr. (Quelle: Ole Spata/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)

Die Furcht vor Krisen reicht nicht, damit die Police die Kosten für eine Urlaubsabsage trägt. Wann die Versicherung stattdessen greift und was aktuell rund um Stornierungen gilt.

Reiserücktrittsversicherungen zahlen „normalerweise“ nicht bei Reiseabbruch oder Reiserücktritt wegen Kriegshandlungen oder der Sorge davor. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Der Ratschlag: Schauen Sie vor jeder Reise in Ihre Versicherungsabdeckung.

„Vor einer Reise sollte klar sein, wann die Reiseversicherung leistet – etwa bei unerwarteter schwerer Erkrankung, einem Unfall oder anderen persönlichen Notfällen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen laut einer Mitteilung. „Nicht versichert ist dagegen ein Rücktritt allein wegen einer sich verschlechternden Sicherheitslage am Reiseziel.“

Das muss aber nicht heißen, dass man im Zweifel nicht auf anderen Wegen kostenfrei die Reise absagen kann. Gerade wer eine Pauschalreise über einen Veranstalter bucht, hat hier gewisse Rechte. Dann gilt grundsätzlich:

Steht die Reise erst in einigen Wochen an, etwa in den Osterferien, ist es ratsam, die Situation zunächst noch zu beobachten und in jedem Fall nicht auf eigene Faust vorschnell zu stornieren. Denn würde sich die Situation bis dahin so verändern, dass Reisen in die Region wieder sicher möglich wären, bliebe man womöglich auf Stornierungskosten sitzen.

Wer Flug und Hotel individuell und nicht als Reisepaket bei einem Veranstalter gebucht hat, hat diese Möglichkeit zur kostenfreien Stornierung bei außergewöhnlichen Umständen nicht. Dann zählen jeweils die Geschäftsbedingungen der Vertragspartner.

Eine Rücktrittsversicherung zahlt laut GDV indes bei klar definierten persönlichen Gründen. Deswegen ist der Blick in die Abdeckung so wichtig, denn die Policen können sich unterscheiden. Typische Gründe sind etwa:

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