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Home » Von den Rundfunkgebühren befreien – geht das?
Wirtschaft

Von den Rundfunkgebühren befreien – geht das?

By zeit-heute.deFebruar 24, 20262 Mins Read
Von den Rundfunkgebühren befreien – geht das?
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Ehemals GEZ

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag abmelden?


Aktualisiert am 24.02.2026 – 17:46 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Schild des Beitragsservices (Symbolbild): Die Rundfunkabgabe muss jeder Haushalt in Deutschland zahlen. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)

Haushalte in Deutschland müssen einen Rundfunkbeitrag zahlen – allerdings gibt es Ausnahmen. Unter welchen Bedingungen Sie sich von den Gebühren befreien lassen können.

Den Rundfunkbeitrag müssen alle Haushalte in Deutschland zahlen. Er soll sicherstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig bleibt und jedem zur Verfügung stehen kann. Die Höhe der Beiträge ist seit 2013 unabhängig von der Anzahl und Art der Empfangsgeräte eines Haushalts.

Nein, aber Sie können sich von ihm befreien lassen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Folgende Personengruppen können sich auf Antrag befreien lassen:

Nein, das ist nicht mehr möglich. Jeder Haushalt ist nach dem Solidaritätsprinzip verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Sich vom Rundfunkbeitrag vollständig befreien lassen können nur bestimmte Gruppen (siehe oben).

Allerdings gilt: Den Rundfunkbeitrag müssen Sie nicht doppelt bezahlen. Wenn das der Fall sein sollte, sollten Sie das dem Beitragsservice mitteilen und eine Wohnung von der GEZ abmelden. In folgenden Fällen ist das möglich:

Wenn einer dieser Fälle zutrifft, können Sie sich hier online abmelden. Sie können aber auch einen unterschriebenen Brief an den Beitragsservice schicken unter folgender Adresse:

Beachten Sie: Je nach Grund für die Abmeldung müssen Sie noch bestimmte Belege anfügen, etwa eine Meldebescheinigung. Wenn der Beitragszahler gestorben ist, müssen die Angehörigen neben der Abmeldung eine Kopie der Sterbeurkunde mitschicken, um den Rundfunkbeitrag zu kündigen.

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