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Home » Was steht drin? Definition & Kosten
Wirtschaft

Was steht drin? Definition & Kosten

Von zeit-heute.deFebruar 4, 20262 Min Gelesen
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Was steht drin? Definition & Kosten

So wichtig ist das Dokument

Was im Führungszeugnis steht und wann es gelöscht wird


Aktualisiert am 24.12.2021Lesedauer: 3 Min.

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Ein Führungszeugnis: Manch ein Arbeitgeber verlangt das Dokument von Ihnen. (Quelle: Rolf Braun/imago-images-bilder)

Manche Arbeitgeber gehen auf Nummer sicher und verlangen ein Führungszeugnis. Doch was versteht man eigentlich genau darunter? Wann Sie ein Führungszeugnis benötigen – und was dort alles drinsteht.

Vorbestraft oder nicht? Manche Arbeitgeber gehen auf Nummer sicher. Sie verlassen sich nicht nur auf das Wort ihres Mitarbeiters im Vorstellungsgespräch, sondern wollen es zusätzlich auch noch schwarz auf weiß wissen – in Form eines Führungszeugnisses.

Doch was versteht man eigentlich genau darunter? Was steht dort alles drin? Und wie beantrage ich das Führungszeugnis? t-online gibt Ihnen die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Ein Führungszeugnis ist ein Dokument, das sämtliche Strafen auflistet, die deutsche Gerichte gegen Sie in den vergangenen Jahren verhängt haben. Offiziell heißt es „Privatführungszeugnis„, im Gegensatz zu einem Führungszeugnis für behördliche Zwecke (siehe unten).

Umgangssprachlich ist häufig von einem „polizeilichen“ Führungszeugnis die Rede. Diese Bezeichnung ist aber irreführend, es geht nicht darum, dass jemand mit einem Führungszeugnis seine bisherigen Kontakte mit der Polizei offenlegt.

Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister beim Bundesjustizamt. Aufsicht darüber hat das Bundesjustizministerium. Geregelt ist das Führungszeugnis in §§ 30ff. des Bundeszentralregistergesetz (BZRG).

In dem Dokument werden nur schwere Verurteilungen aufgelistet. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen unter drei Monaten werden im Führungszeugnis dagegen nicht erwähnt. Nur wer zu höheren Strafen verurteilt wurde, gilt als vorbestraft.

Was einmal im Führungszeugnis festgehalten wurde, verjährt mit der Zeit (§ 34 BZRG). „Die Einträge werden im Führungszeugnis je nach Schwere der Straftat nach Ablauf von drei, fünf oder zehn Jahren nicht mehr aufgeführt“, sagt Hamburger Rechtsanwalt Jes Meyer-Lohkamp.

Der Verurteilte darf in dem Zeitraum kein weiteres Mal verurteilt werden. Bekommt jemand für ein Vergehen, das im Führungszeugnis steht, ein weiteres Mal eine Strafe von einem Gericht aufgebrummt, dann werden auch alte Einträge nicht gelöscht. Sie bleiben so lange, bis auch der neue Eintrag verjährt ist.

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