
In der Rechtsprechung gibt es zahlreiche Fälle, die sich mit Funden, Finderlohn und Strafen befassen:
In der Praxis zahlen Menschen, die eine verlorene Sache zurückbekommen, die mit hohem persönlichem Wert verbunden ist, aus Dankbarkeit oft mehr als nötig. Grundsätzlich gilt: Finderlohn ist keine freiwillige Leistung.
Mit viel Glück müssen Menschen, die etwas verloren haben, keinen Finderlohn zahlen, wie der Fall eines 16-jährigen Mädchens aus Herne zeigt. Sie hatte ein Portemonnaie mit 1.000 Euro gefunden und zur Polizei gebracht. Die 28-jährige Besitzerin konnte schnell ausfindig gemacht werden und war erleichtert, berichtete die Polizei. Bei der ehrlichen Finderin wollte sich die 28-Jährige persönlich bedanken – aber die Teenagerin hatte bereits klargemacht, dass sie keinen Finderlohn haben wolle.










