
Mehr Zuschüsse, neue Grenzen
Das ändert sich 2026 für Privatversicherte
21.12.2025 – 08:47 UhrLesedauer: 3 Min.

Wechsel in die PKV, Arbeitgeberzuschuss, Sozialtarife: 2026 ändern sich viele Regeln für Privatversicherte. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.
Höhere Zuschüsse, neue Einkommensgrenzen und mehr Digitalisierung: Das Jahr 2026 bringt einige Änderungen in der privaten Krankenversicherung (PKV). t-online gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Wer als Beschäftigter von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss ab 2026 mehr verdienen. Die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt auf 77.400 Euro brutto im Jahr. 2025 lag sie noch bei 73.800 Euro.
Wichtig für bereits privat Versicherte: Wer die neue Grenze künftig unterschreitet, wird dadurch nicht automatisch wieder gesetzlich versicherungspflichtig. In diesem Fall können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Es ist dann möglich, in der PKV zu bleiben.
Für Familienangehörige von Beamten, die beihilfeberechtigt und selbstständig tätig sind, erhöht sich ebenfalls eine wichtige Grenze: Bei der Bundesbeihilfe liegt die zulässige Einkommensgrenze 2026 bei 22.648 Euro pro Jahr (2025: 21.832 Euro). Die Werte können sich für Landesbeamte je nach Bundesland unterscheiden. Zu beachten ist: Übt ein Familienmitglied eine abhängige Beschäftigung aus, greift unabhängig von der Beihilfe die Versicherungspflicht in der GKV.
Privat versicherte Angestellte profitieren 2026 von höheren Arbeitgeberzuschüssen. Der maximale Zuschuss beträgt dann:
Wer den Höchstzuschuss nicht ausschöpft, kann auch einen Zuschuss zu den PKV-Beiträgen von mitversicherten Familienangehörigen erhalten – etwa wenn diese nicht erwerbstätig sind und nur geringe Einkünfte etwa aus Kapitalerträgen haben. Diese dürfen im kommenden Jahr 565 Euro im Monat nicht überschreiten (bisher: 535 Euro). Bei einem Minijob gilt hingegen die höhere Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro.
Auch Rentner in der PKV erhalten einen Zuschuss: Die Deutsche Rentenversicherung Bund beteiligt sich auf Antrag am Krankenversicherungsbeitrag. Da der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV zum 1. Januar 2026 auf 2,9 Prozent steigt, erhöht sich auch der Zuschuss für privat versicherte Rentenbeziehende leicht.











